Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Bownce Holding GmbH ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen – und droht dem Unternehmen mit Zwangsgeldern. Der Grund? Die Behörde prüft, ob Bownce beim Verkauf von Aktien der Unternehmensgruppe in Deutschland gegen die Vorschriften der EU-Prospektverordnung (EU) 2017/1129 verstößt.
Bisher zeigt sich das in Konstanz ansässige Unternehmen jedoch wenig kooperativ: Weder wurden die angeforderten Auskünfte erteilt, noch die erbetenen Unterlagen übermittelt – ein klarer Verstoß gegen das Wertpapierprospektgesetz (§ 18 Abs. 2 WpPG).
Warum ist das ein Problem?
In der Europäischen Union darf der öffentliche Vertrieb von Wertpapieren nur mit einem von der BaFin genehmigten Prospekt erfolgen. Ein solcher liegt für die Aktien der Bownce-Gruppe jedoch nicht vor. Die BaFin will nun prüfen, ob eine zulässige Ausnahme vorliegt – doch ohne die erforderlichen Unterlagen bleibt das ein Rätsel.
Das Unternehmen hat sich damit einer gesetzlichen Pflicht verweigert – mit unklaren Konsequenzen. Wie lange will Bownce die BaFin noch ignorieren? Und wie hoch könnte die Rechnung am Ende ausfallen?
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