Frage: Herr Iwanow, das Amtsgericht Chemnitz hat heute die vorläufige Insolvenz der Ambiente Massivhaus Bau- und Vertriebs GmbH angeordnet. Was bedeutet das für Verbraucher, die mit dem Unternehmen einen Bauvertrag abgeschlossen haben?
Michael Iwanow: Für betroffene Bauherren ist das zunächst ein Schock. Viele befinden sich mitten im Bauprozess oder haben bereits hohe Anzahlungen geleistet. Die gute Nachricht: Es handelt sich bisher nur um ein vorläufiges Insolvenzverfahren. Das bedeutet, es ist noch nicht endgültig entschieden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dennoch sollten Verbraucher jetzt handeln.
Frage: Was können betroffene Bauherren konkret tun?
Iwanow: Zuerst sollten sie umgehend alle relevanten Unterlagen zusammentragen: Bauverträge, Zahlungsnachweise, Schriftverkehr mit der Firma, Pläne, Nachträge, Mängelanzeigen – einfach alles, was den Bau oder die Leistungen betrifft. Im zweiten Schritt empfehle ich, sich in die Gläubigerliste aufnehmen zu lassen. Dafür müssen die Forderungen beim vorläufigen Insolvenzverwalter, Dr. jur. Marlon Foit, angemeldet werden. Die Kontaktdaten sind öffentlich zugänglich, und der Beschluss des Amtsgerichts liegt zur Einsicht bereit.
Frage: Was ist mit Baustellen, die derzeit stillstehen? Können Bauherren auf eine Fertigstellung hoffen?
Iwanow: Das hängt vom Insolvenzverwalter ab. Derzeit darf die Schuldnerin, also die Ambiente Massivhaus GmbH, keine Verfügungen mehr allein treffen. Alle Handlungen, die die Insolvenzmasse betreffen – also auch Baustellen – bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Manche Projekte werden gesichert oder durch Dritte weitergeführt, andere leider eingestellt. Bauherren sollten nicht eigenmächtig handeln, sondern Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter halten.
Frage: Wie sieht es mit bereits geleisteten Zahlungen aus?
Iwanow: Zahlungen, die ohne entsprechende Gegenleistung erfolgt sind, können unter Umständen als Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Ob und wie viel am Ende zurückkommt, hängt davon ab, wie viel Insolvenzmasse vorhanden ist. Hier ist Geduld gefragt – solche Verfahren dauern oft Monate oder Jahre.
Frage: Können Bauherren sich irgendwie besonders absichern oder gegen künftige Risiken schützen?
Iwanow: Wer sich noch vor Kurzem vertraglich gebunden hat, sollte prüfen, ob etwa eine Bürgschaft, Bankgarantie oder eine sogenannte Fertigstellungsversicherung vereinbart wurde. Solche Klauseln sind heutzutage zwar selten, aber nicht ausgeschlossen. Auch wer kurz vor Vertragsabschluss stand, sollte sich jetzt auf keinen Fall zur Zahlung drängen lassen.
Frage: Wie schätzen Sie die Chancen für Verbraucher in diesem speziellen Fall ein?
Iwanow: Das hängt stark davon ab, wie viel verwertbares Vermögen im Unternehmen vorhanden ist und wie hoch die Gesamtforderungen sind. Leider sind Baufirmen häufig stark vorbelastet oder haben liquide Mittel bereits aufgebraucht. Trotzdem: Wer rechtzeitig und korrekt seine Forderungen anmeldet, hat zumindest die Chance, einen Teil seines Geldes zurückzuerhalten.
Frage: Vielen Dank, Herr Iwanow, für die Einschätzung.
Iwanow: Sehr gern. Und mein Rat an alle Betroffenen: Nicht in Panik verfallen, aber schnell und rechtssicher handeln – und im Zweifel einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen.
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