Interviewer:
Herr Iwanow, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor der Plattform kapeltrix.com. Wie schätzen Sie diese Meldung ein?
Rechtsanwalt Michael Iwanow:
Die BaFin-Warnung ist ein deutliches Signal. Es handelt sich bei kapeltrix.com offenbar um eine Plattform, die Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die notwendige BaFin-Erlaubnis anbietet. Das ist nicht nur ein klarer Gesetzesverstoß – es ist auch ein typisches Muster für betrügerische Strukturen. Anleger, die dort investieren, begeben sich in eine gefährliche Grauzone ohne jeden regulatorischen Schutz. Wer auf so eine Plattform hereinfällt, riskiert im schlimmsten Fall den Totalverlust seiner Einlage.
Interviewer:
Was genau bedeutet „ohne BaFin-Erlaubnis“ für Anleger?
Rechtsanwalt Michael Iwanow:
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der BaFin angeboten werden. Fehlt diese Erlaubnis, bedeutet das, dass das Unternehmen keinerlei Aufsicht unterliegt. Das ist ungefähr so, als würde jemand ohne Führerschein einen Bus voller Menschen durch den Berufsverkehr steuern. Es fehlen Kontrolle, Haftung und Transparenz. Für Anleger bedeutet das: keine Sicherheit, keine Garantie, kein Rückgriff.
Interviewer:
Wie erkennt man als Verbraucher, ob eine Plattform wie kapeltrix.com seriös ist?
Rechtsanwalt Michael Iwanow:
Ein erster Schritt ist immer der Blick in das BaFin-Unternehmensregister. Ist der Anbieter dort nicht gelistet, sollte man sofort Abstand nehmen. Auch fehlende Angaben zum Betreiber, ein unvollständiges Impressum, aggressive Werbung, unrealistische Gewinnversprechen oder Zahlungsaufforderungen auf ausländische Konten sind Alarmsignale. Seriöse Anbieter arbeiten transparent, nutzen keine psychologischen Druckmittel und weisen auf Risiken hin. Wer stattdessen mit schnellen Profiten ködert, verfolgt meist andere Ziele.
Interviewer:
Was können Anleger tun, wenn sie bereits investiert haben?
Rechtsanwalt Michael Iwanow:
Wichtig ist, so schnell wie möglich zu handeln. Kein weiteres Geld einzahlen, alle Kommunikationen und Belege sichern – also E-Mails, Screenshots, Überweisungen, Chatverläufe. Dann sollte man Strafanzeige bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft stellen. Außerdem rate ich dringend dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. In manchen Fällen lassen sich Gelder über Banken oder Kreditkartenunternehmen zurückholen. Je früher man reagiert, desto besser sind die Chancen.
Interviewer:
Die BaFin bezieht sich in ihrer Warnung auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Was hat es damit auf sich?
Rechtsanwalt Michael Iwanow:
Dieser Paragraf stellt klar, dass Kryptodienstleistungen in Deutschland erlaubnispflichtig sind. Die BaFin prüft dabei unter anderem die Zuverlässigkeit, Kapitalausstattung und Geschäftsmodelle der Anbieter. Nur wer diesen Prozess durchläuft, darf legal tätig sein. Plattformen wie kapeltrix.com, die diese Zulassung umgehen, bewegen sich schlichtweg außerhalb des rechtlichen Rahmens – und das bedeutet für Anleger: Sie haben keinerlei Schutz.
Interviewer:
Was raten Sie Anlegern ganz grundsätzlich, wenn es um Kryptowährungen geht?
Rechtsanwalt Michael Iwanow:
Kryptowährungen sind keine Spielwiese für Schnellentschlossene. Wer investieren möchte, sollte sich gut informieren, Anbieter sorgfältig prüfen und niemals Geld an Plattformen überweisen, deren Herkunft oder Struktur unklar ist. Es gilt der Grundsatz: Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch. Und wenn man im Zweifel ist, lohnt sich eine rechtliche Einschätzung – bevor man Kapital verliert. Prävention ist der beste Schutz.
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