INTERVIEWER:
Herr Iwanow, die BaFin warnt vor der Website guardedgrowth-cm.de, die ohne Erlaubnis Festgeldanlagen anbietet. Was bedeutet das für Verbraucher?
Rechtsanwalt Micha Iwanow:
Das ist ein deutliches Warnsignal. Wer ohne Erlaubnis Bank- oder Finanzdienstleistungen anbietet, handelt in Deutschland illegal. In diesem Fall liegt zusätzlich ein schwerwiegender Verdacht auf Anlagebetrug vor. Wer dort investiert hat oder mit den Betreibern Kontakt hatte, sollte davon ausgehen, dass es sich um eine Täuschung zu Anlagezwecken handelt – mit dem Ziel, Geld zu erschleichen.
INTERVIEWER:
Die Website verwendet den Namen einer realen Firma. Wie ist das einzuordnen?
Rechtsanwalt Micha Iwanow:
Das ist ein typischer Fall von Identitätsmissbrauch, wie wir ihn leider immer häufiger bei Fake-Investmentplattformen sehen. Der Name einer bestehenden, seriösen Gesellschaft wird zweckentfremdet, um Vertrauen zu gewinnen. Viele Anleger schöpfen keinen Verdacht, weil sie bei einer kurzen Google-Suche auf eine echte Firma stoßen – ohne zu erkennen, dass diese gar nicht hinter dem Angebot steht.
INTERVIEWER:
Was raten Sie Betroffenen, die dort bereits Geld eingezahlt haben?
Rechtsanwalt Micha Iwanow:
Es ist wichtig, schnell zu handeln. Betroffene sollten:
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Zahlungen sofort stoppen – etwa durch Kontaktaufnahme mit der Bank oder dem Zahlungsdienstleister.
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Beweise sichern – das betrifft Kontoauszüge, E-Mails, Vertragsunterlagen, Chatverläufe und Screenshots der Website.
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Strafanzeige erstatten – am besten direkt bei der Polizei oder dem Landeskriminalamt.
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Rechtsberatung einholen, um die Erfolgsaussichten einer Rückforderung oder zivilrechtlichen Klage prüfen zu lassen.
Je schneller reagiert wird, desto größer sind die Chancen, verlorenes Geld zumindest teilweise zurückzuholen.
INTERVIEWER:
Gibt es überhaupt realistische Möglichkeiten, das investierte Geld zurückzubekommen?
Rechtsanwalt Micha Iwanow:
In manchen Fällen ja – zum Beispiel, wenn noch Zugriff auf Zahlungswege oder Empfängerkonten besteht. Manchmal gelingt es, mit Hilfe von Anwälten oder Behörden Gelder zu sichern oder den Zahlungsfluss zu rekonstruieren. Auch Rückbuchungen sind in bestimmten Konstellationen möglich. Allerdings: Bei anonym agierenden Tätern im Ausland sind die Erfolgsaussichten begrenzt. Dennoch sollte jeder Versuch unternommen werden.
INTERVIEWER:
Wie können sich Verbraucher generell vor solchen Angeboten schützen?
Rechtsanwalt Micha Iwanow:
Zunächst sollte man bei jeder Geldanlage im Internet prüfen, ob der Anbieter bei der BaFin registriert ist. Die Unternehmensdatenbank ist öffentlich zugänglich. Auch Impressum und Kontaktangaben sollte man kritisch prüfen. Seriöse Anbieter machen keine Versprechen über hohe Zinsen ohne Risiko und drängen nicht zur schnellen Entscheidung. Und: Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein – dann ist es das meistens auch.
INTERVIEWER:
Vielen Dank für Ihre Einschätzung und Ihre konkreten Empfehlungen.
Rechtsanwalt Micha Iwanow:
Sehr gerne. Wer betroffen ist, sollte sich nicht schämen – solche Plattformen sind professionell gemacht. Wichtig ist, das eigene Recht aktiv zu verfolgen und andere zu warnen.
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