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Interview mit Rechtsanwalt Witt: „Identitätsmissbrauch bei PrimeCapitals – Wenn der gute Name missbraucht wird“

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Frage: Herr Witt, die BaFin warnt vor der Website primecapitals.de und spricht von einem Identitätsmissbrauch zulasten der Prime Capital AG. Was steckt dahinter?

Rechtsanwalt Witt: In diesem Fall geht es um einen klaren Identitätsmissbrauch im Finanzbereich. Die Website primecapitals.de nutzt einen ähnlich klingenden Namen wie die seriöse Prime Capital AG, die tatsächlich von der BaFin beaufsichtigt wird. Damit soll bei Anlegern der Eindruck erweckt werden, es handle sich um ein vertrauenswürdiges, reguliertes Unternehmen. Die BaFin stellt jedoch unmissverständlich klar, dass es keine Verbindung zwischen den beiden gibt.

Frage: Die Betreiber behaupten, selbst von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Ist das ein bekanntes Vorgehen?

Rechtsanwalt Witt: Leider ja. Es ist eine häufige Masche unseriöser Anbieter, sich durch falsche Angaben zur Regulierung glaubwürdiger zu machen. Dabei werden Logos gefälscht, Lizenznummern erfunden oder reale Behörden wie die BaFin oder FCA als angebliche Aufsichtsstellen genannt. Viele Anleger lassen sich davon täuschen, insbesondere wenn die Seite professionell gestaltet ist.

Frage: Welche rechtlichen Probleme ergeben sich aus einem solchen Verhalten?

Rechtsanwalt Witt: Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, braucht dafür eine Erlaubnis der BaFin. Liegt diese nicht vor – wie im Fall von primecapitals.de – liegt ein klarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (§ 37 KWG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (§ 10 KryptoMaAufG) vor. Zudem kommt hier die Täuschung über die angebliche BaFin-Aufsicht hinzu, was nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtlich relevant sein kann.

Frage: Welche Risiken bestehen für Anlegerinnen und Anleger?

Rechtsanwalt Witt: Die Gefahr eines Totalverlusts ist sehr hoch. Häufig werden solche Plattformen nicht betrieben, um tatsächlich Finanzprodukte anzubieten, sondern nur, um Gelder einzusammeln. Ist das Geld einmal überwiesen, ist es in der Regel nicht mehr zurückzuholen – zumal die Betreiber oft anonym im Ausland sitzen und über Umwege agieren.

Frage: Was sollten betroffene Personen tun, die bereits Geld investiert haben?

Rechtsanwalt Witt: Betroffene sollten schnell reagieren: Zahlungen stoppen, alle Unterlagen sichern und Strafanzeige erstatten – sowie die BaFin informieren. Unter Umständen lassen sich Zahlungen rückgängig machen, z. B. bei Kreditkarten oder über bestimmte Banken. Eine anwaltliche Beratung kann helfen, mögliche Ansprüche zu prüfen.

Frage: Wie kann man sich vor solchen Angeboten schützen?

Rechtsanwalt Witt: Das Wichtigste ist: Nicht auf schöne Webseiten und große Namen vertrauen. Stattdessen sollte man immer in der BaFin-Unternehmensdatenbank nachsehen, ob eine Lizenz vorliegt. Fehlt der Eintrag – Finger weg. Auch überhöhte Gewinnversprechen, Offshore-Adressen oder fehlende Impressen sind klare Warnzeichen.

Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Witt.

Rechtsanwalt Witt: Sehr gerne. Wachsamkeit und Information sind der beste Schutz vor Betrug.

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