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Interview mit Rechtsanwalt Reime: „Zeglo Finanz – Ohne Erlaubnis und mit fragwürdigen Versprechen“

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Frage: Herr Reime, die BaFin warnt aktuell vor der Website zeglo-finanz.com. Was ist aus Ihrer Sicht an diesem Fall besonders auffällig?

Rechtsanwalt Reime: Besonders auffällig ist der Versuch, durch eine gut klingende Unternehmensbezeichnung – Zeglo Finanz AG – und angebliche Standorte in Hamburg, München und der Schweiz Seriosität zu suggerieren, wo tatsächlich keine aufsichtsrechtliche Legitimation vorliegt. Die BaFin stellt klar, dass hier ohne Erlaubnis Bank- und Finanzdienstleistungen angeboten werden. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz.

Frage: Welche Dienstleistungen bietet zeglo-finanz.com konkret an?

Rechtsanwalt Reime: Laut BaFin vermittelt die Plattform Festgeld- und Tagesgeldanlagen, außerdem wird Handel mit Aktien und Fonds beworben. Damit bewegt sich der Anbieter klar im Bereich erlaubnispflichtiger Bank- und Wertpapierdienstleistungen. Ohne BaFin-Zulassung sind solche Angebote in Deutschland illegal – unabhängig davon, wie professionell die Website gestaltet ist.

Frage: Welche Gefahren bestehen für Anleger?

Rechtsanwalt Reime: Die Risiken sind erheblich. Anleger könnten ihr Geld vermeintlich „sicher“ anlegen, dabei aber auf ein Konstrukt hereinfallen, das gar nicht existiert oder nur zum Zweck des Kapitalbetrugs betrieben wird. Die genannten Anlageprodukte wie Festgeld oder Fonds schaffen Vertrauen – dabei ist häufig nicht nachvollziehbar, ob überhaupt ein echter Handel oder eine Investition stattfindet. Im schlimmsten Fall verschwindet das Kapital einfach.

Frage: Was unterscheidet legale von illegalen Plattformen in solchen Fällen?

Rechtsanwalt Reime: Seriöse Anbieter besitzen eine BaFin-Erlaubnis, die in der öffentlichen Unternehmensdatenbank einsehbar ist. Sie verfügen über ein vollständiges Impressum, legen ihre rechtliche Struktur offen, nennen verantwortliche Personen und bieten verständliche Vertragsbedingungen an. Fehlen diese Punkte – wie offenbar bei zeglo-finanz.com – sollte man misstrauisch werden.

Frage: Was können Anleger tun, die bereits investiert haben?

Rechtsanwalt Reime: Sie sollten sofort handeln: Zahlungen einstellen, Belege und Kommunikation sichern und Anzeige erstatten. Es ist auch ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen – je nach Zahlungsweg kann unter Umständen eine Rückbuchung oder Schadensersatzforderung möglich sein. Wichtig ist, frühzeitig zu reagieren, bevor Spuren verwischt werden.

Frage: Welche grundsätzlichen Empfehlungen geben Sie zur Vermeidung solcher Risiken?

Rechtsanwalt Reime: Grundregel: Niemals investieren, ohne vorher zu prüfen, ob der Anbieter eine gültige BaFin-Erlaubnis besitzt. Die BaFin-Datenbank ist öffentlich zugänglich. Außerdem sollten unrealistisch hohe Zinsen, fehlende Transparenz, Offshore-Adressen oder anonyme Kommunikation immer ein Warnsignal sein. Je professioneller der Auftritt, desto vorsichtiger sollte man sein – gerade das macht solche Plattformen so gefährlich.

Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Reime.

Rechtsanwalt Reime: Sehr gerne. Gerade im Bereich Online-Investments ist Vorsicht der beste Anlegerschutz.

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