Frage: Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor der Website delteccapital.com. Was genau ist aus juristischer Sicht das Problem?
Rechtsanwalt Iwanow: Die BaFin hat festgestellt, dass auf delteccapital.com Bank- und Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden. Das ist in Deutschland ein klarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Solche Anbieter handeln außerhalb des rechtlichen Rahmens und entziehen sich bewusst der Aufsicht – mit erheblichen Risiken für Anlegerinnen und Anleger.
Frage: Was bedeutet es konkret, wenn ein Anbieter keine BaFin-Zulassung hat?
Rechtsanwalt Iwanow: Eine BaFin-Erlaubnis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Unternehmen in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder den Umgang mit Kryptovermögenswerten anbietet. Fehlt diese Zulassung, liegt ein unerlaubter Geschäftsbetrieb vor. Das kann sowohl aufsichtsrechtlich als auch strafrechtlich relevant sein – etwa als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Betrug, wenn Anleger vorsätzlich getäuscht wurden.
Frage: Welche Risiken bestehen für Personen, die auf der Plattform investieren?
Rechtsanwalt Iwanow: Sie riskieren nicht nur den Verlust ihres Geldes, sondern haben auch keinerlei Schutz durch deutsche oder europäische Aufsichtsmechanismen. Es gibt keine Einlagensicherung, keine kontrollierten Geschäftsprozesse und meist keine Möglichkeit, die Anbieter rechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Oft verschwindet das Geld über ausländische Konten oder Kryptowährungen, und die Anleger bleiben auf dem Schaden sitzen.
Frage: Gibt es bei delteccapital.com Anzeichen für Täuschung oder Irreführung?
Rechtsanwalt Iwanow: Die BaFin weist klar darauf hin, dass die Betreiber nicht beaufsichtigt sind – auch wenn auf der Website möglicherweise ein anderer Eindruck erweckt wird. Solche Plattformen verwenden häufig professionell gestaltete Webseiten, suggerieren Regulierung oder Vertrauen durch angebliche Partnerschaften. Das allein reicht aber nicht – entscheidend ist die tatsächliche aufsichtsrechtliche Zulassung.
Frage: Wie können betroffene Anleger jetzt vorgehen?
Rechtsanwalt Iwanow: Wer investiert hat, sollte schnell reagieren: Zahlungen stoppen, Unterlagen und Kommunikationsverläufe sichern und Anzeige erstatten – bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Auch die BaFin sollte informiert werden. Je nach Zahlungsart – zum Beispiel bei Kreditkartenzahlungen oder SEPA-Überweisungen – kann auch versucht werden, das Geld zurückzuholen. Dabei hilft oft anwaltliche Unterstützung.
Frage: Und wie können sich Verbraucher generell vor solchen Angeboten schützen?
Rechtsanwalt Iwanow: Das Wichtigste ist, vor jeder Investition zu prüfen, ob das Unternehmen in der BaFin-Unternehmensdatenbank gelistet ist. Fehlt dort ein Eintrag, sollte man keinesfalls investieren. Auch unrealistisch hohe Gewinnversprechen, fehlendes Impressum, unklare Geschäftsbedingungen oder Offshore-Adressen sind klare Warnzeichen.
Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Iwanow.
Rechtsanwalt Iwanow: Sehr gerne. Im Finanzbereich gilt mehr denn je: Vertrauen ist gut – rechtliche Prüfung ist besser.
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