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Kurzinterview mit RA Högel, im Namen der K4C TRADES LIMITED

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Frage:
Herr Högel, die BaFin warnt vor Finanz- und Kryptoangeboten über die Apps BainESG und DFEX. Wie reagiert K4C TRADES LIMITED auf diese Meldung?

RA Högel:
Wir nehmen die Warnung der BaFin sehr ernst. Die K4C TRADES LIMITED bietet keine genehmigungspflichtigen Finanzdienstleistungen in Deutschland an. Sollte unser Firmenname im Zusammenhang mit solchen Angeboten missbraucht worden sein, prüfen wir rechtliche Schritte wegen Identitätsmissbrauchs.

Frage:
Die Apps führen K4C TRADES LIMITED als Entwicklerin. Was wissen Sie darüber?

RA Högel:
Nach aktuellem Stand könnte es sich um eine falsche oder unautorisierte Nutzung unserer Unternehmensdaten handeln. Wir führen derzeit eine interne Untersuchung durch und arbeiten mit den zuständigen Behörden zusammen, um diesen Vorgang aufzuklären.

Frage:
Was raten Sie Nutzerinnen und Nutzern dieser Apps?

RA Högel:
Wer über die Apps BainESG oder DFEX Finanz- oder Kryptoangebote erhält, sollte diese kritisch hinterfragen und keine Zahlungen leisten. Im Zweifel empfiehlt sich eine Rückfrage bei der BaFin oder eine rechtliche Beratung.

Frage:
Wie steht K4C TRADES LIMITED zu Finanzdienstleistungen generell?

RA Högel:
Unser Unternehmen ist kein Finanzdienstleister im Sinne der deutschen Regulierung. Wir haben keine Genehmigung der BaFin und verfolgen auch keine Aktivitäten, die eine solche erfordern würden. Transparenz und Compliance sind für uns selbstverständlich.

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