Home Interviews Interview mit Rechtsanwalt Witt zum Fall SSIMINT.com: „Identitätsdiebstahl im Stil von Investmentclubs – zunehmend perfide“
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Interview mit Rechtsanwalt Witt zum Fall SSIMINT.com: „Identitätsdiebstahl im Stil von Investmentclubs – zunehmend perfide“

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Redaktion: Herr Rechtsanwalt Witt, die BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen, die sich als Teil von State Street Investment Management ausgeben. Was steckt dahinter?

Rechtsanwalt Witt: Laut BaFin nutzen unbekannte Betreiber gefälschte WhatsApp-Gruppen, angeblich geleitet von einem Mitarbeiter namens Michael J. Solecki und seiner Assistentin. In Wahrheit bestehen keine Verbindungen zu State Street Investment Management oder deren App SSIM INT. Es handelt sich um einen klaren Fall von Identitätsdiebstahl in Verbindung mit unerlaubten Finanzdienstleistungen.

Redaktion: Wie funktioniert diese Masche?

Rechtsanwalt Witt: Die Täter locken über Social Media in vermeintliche Investmentgruppen. Dort wird über Wochen Vertrauen aufgebaut – durch Fachvorträge, Tipps und Community-Aktionen. Dann folgt der Einstieg in ein angebliches „Angel-Investment-Programm“, verbunden mit Einzahlungen auf eine App, die aber keinen echten Kontozugang bietet. Letztlich geht es darum, Anleger um ihr Geld zu bringen.

Redaktion: Welche rechtlichen Verstöße sehen Sie hier?

Rechtsanwalt Witt: Neben dem Identitätsmissbrauch handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen § 37 KWG. Ohne BaFin-Erlaubnis dürfen keine Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen angeboten werden – schon gar nicht über WhatsApp-Gruppen. Strafrechtlich geht es oft um Betrug und gewerbsmäßige Täuschung.

Redaktion: Was raten Sie betroffenen oder verunsicherten Nutzern?

Rechtsanwalt Witt: Keine Einzahlungen leisten, nichts installieren, keine persönlichen Daten herausgeben. Wer betroffen ist, sollte Anzeige erstatten, Beweise sichern und anwaltlichen Rat einholen. Und ganz wichtig: Anbieter immer über die BaFin-Datenbank prüfen – echte Institute werben nicht per Messenger-App.

Redaktion: Vielen Dank, Herr Rechtsanwalt Witt.

Rechtsanwalt Witt: Sehr gern.

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