Redaktion: Herr Rechtsanwalt Witt, die BaFin warnt aktuell vor der App PBMC und Angeboten der angeblichen Firma HIG Investment Management. Was steckt dahinter?
Rechtsanwalt Witt: In WhatsApp-Gruppen wie dem „Deutsch-Amerikanischen Handelsclub A85“ werben angebliche Finanzberater – mit Namen wie „Lisa Bergmann“ oder „David Kraft“ – für Investments in Kryptowährungen oder Finanzinstrumente. Diese sollen dann über die App PBMC abgewickelt werden. Weder die Personen noch das Unternehmen existieren tatsächlich. Die BaFin spricht hier zu Recht von unerlaubten Finanzdienstleistungen und warnt ausdrücklich.
Redaktion: Was ist an dieser Masche besonders gefährlich?
Rechtsanwalt Witt: Der Betrug wirkt zunehmend professionell: Es wird eine echte Handels-App suggeriert, die Kommunikation ist personalisiert und freundlich. Nutzer glauben, sie befinden sich in einem exklusiven Investmentzirkel. Tatsächlich landen sie bei anonymen Betreibern ohne Lizenz, die nur eines wollen: Geld einsammeln – und dann verschwinden.
Redaktion: Wie ist das rechtlich einzuordnen?
Rechtsanwalt Witt: Hier liegt ein klarer Verstoß gegen § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz vor – das Anbieten von Finanz- und Kryptodienstleistungen ohne Erlaubnis. Auch Identitätsverschleierung und der Aufbau fiktiver Unternehmen sind strafrechtlich relevant, etwa als Betrug oder unlauterer Wettbewerb.
Redaktion: Was raten Sie Anlegerinnen und Anlegern?
Rechtsanwalt Witt: Keine App installieren, keine Zahlungen leisten und keine persönlichen Daten weitergeben. Wer bereits investiert hat, sollte Beweise sichern, Anzeige erstatten und sich anwaltlich beraten lassen. Generell gilt: Keine seriöse Bank oder Investmentgesellschaft wirbt über WhatsApp.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Rechtsanwalt Witt.
Rechtsanwalt Witt: Sehr gerne.
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