Sprecher:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – hat eine Warnung veröffentlicht: Es besteht der Verdacht, dass auf der Website fbswealth.io ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Die Betreiber der Seite sind unbekannt. Laut BaFin handelt es sich um ein mutmaßlich nicht zugelassenes Geschäftsmodell, das gegen deutsches Aufsichtsrecht verstößt. Was bedeutet das rechtlich – und worauf sollten Anleger achten? Darüber sprechen wir mit dem auf Finanz- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt Högel.
Sprecher:
Herr Rechtsanwalt Högel, die BaFin warnt vor der Website fbswealth.io, weil dort ohne Lizenz Finanzdienstleistungen angeboten werden. Was ist aus rechtlicher Sicht das Hauptproblem?
RA Högel:
Das Hauptproblem ist, dass in Deutschland genehmigungspflichtige Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit ausdrücklicher BaFin-Erlaubnis angeboten werden dürfen. Wenn Anbieter wie Fbswealth ohne eine solche Erlaubnis auftreten, verstoßen sie klar gegen das Kreditwesengesetz (§ 37 KWG) sowie – im Fall von Kryptodienstleistungen – gegen das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (§ 10 KryptoMaAufG). Solche Plattformen sind illegal tätig, und Anleger haben keine Gewähr für Rechtsschutz, Einlagensicherung oder Transparenz.
Sprecher:
Die Betreiber von fbswealth.io sind laut BaFin „unbekannt“. Was bedeutet das für potenzielle Anleger?
RA Högel:
Das ist ein extremes Risikokriterium. Wenn ein Anbieter anonym bleibt, also kein Impressum hat, keine Firmendaten offenlegt und keine nachvollziehbare Geschäftsadresse bietet, dann sind Anleger im Ernstfall komplett schutzlos. Es gibt keine Möglichkeit, rechtlich gegen Verluste vorzugehen oder überhaupt Kontakt aufzunehmen. Das ist ein klassisches Merkmal von dubiosen Anbietern oder potenziellen Betrugsmodellen.
Sprecher:
Welche Rolle spielt die BaFin in solchen Fällen?
RA Högel:
Die BaFin kann in solchen Fällen öffentlich warnen, wie hier geschehen, und bei Bedarf Verfügungen gegen die Betreiber erlassen. Sie kann auch Strafanzeige stellen oder mit anderen Behörden zusammenarbeiten. Allerdings ist es bei anonymen Webseiten wie fbswealth.io schwierig, die Verantwortlichen ausfindig zu machen – vor allem wenn sie im Ausland sitzen oder bewusst ihre Identität verschleiern.
Sprecher:
Woran können Verbraucher erkennen, ob ein Anbieter überhaupt legal tätig ist?
RA Högel:
Ganz einfach: Die BaFin führt eine öffentliche Unternehmensdatenbank, in der alle lizensierten Anbieter in Deutschland aufgeführt sind. Wer dort nicht gelistet ist, hat keine Zulassung – und damit auch kein Recht, hier Bank- oder Finanzdienstleistungen anzubieten. Anleger sollten grundsätzlich niemals Geld an Anbieter überweisen, die nicht überprüfbar oder offiziell zugelassen sind.
Sprecher:
Welche konkreten Gefahren drohen Anlegern, die Angebote auf fbswealth.io nutzen?
RA Högel:
Sie riskieren den Totalverlust ihres Geldes. Bei nicht regulierten Anbietern gibt es keine Absicherung, keine Aufsicht, keine Rückgriffsmöglichkeiten. Außerdem können persönliche Daten missbraucht oder Konten missbräuchlich belastet werden. In vielen Fällen handelt es sich um Fake-Plattformen, die nur das Ziel haben, Kapital abzufangen und dann zu verschwinden.
Sprecher:
Ihr Rat an Anleger?
RA Högel:
Ganz klar: Finger weg von Anbietern, die keine BaFin-Lizenz haben, keine Impressumsangaben machen und keine Transparenz bieten. Im Zweifel: Erst prüfen, dann handeln. Die BaFin und auch Kanzleien wie unsere bieten Unterstützung bei der Einordnung solcher Plattformen.
Sprecher:
Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Rechtsanwalt Högel.
RA Högel:
Sehr gern.
Leave a comment