Interviewer: Herr Högel, was bedeutet diese aktuelle Warnung der BaFin für Verbraucher?
RA Högel: Die Warnung zeigt ganz klar: Die Betreiber von „Universum Kredit“ agieren ohne Erlaubnis und betreiben mutmaßlich unerlaubt Bankgeschäfte. Für Verbraucher bedeutet das ein hohes Risiko, Opfer eines Betrugs zu werden – etwa durch Vorkosten, die nie zu einem Kredit führen, oder durch den Missbrauch ihrer persönlichen Daten.
Interviewer: Woran erkennt man als Laie überhaupt solche unseriösen Anbieter?
RA Högel: Es gibt einige typische Warnzeichen. Wenn ein Anbieter Vorkosten verlangt, noch bevor ein Kredit ausgezahlt wurde, ist höchste Vorsicht geboten. Auch fehlende Informationen im Impressum, eine gefälschte deutsche Adresse oder sehr schnelle Zusagen ohne Bonitätsprüfung sind Hinweise. Wer unsicher ist, sollte unbedingt in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen, ob der Anbieter dort gelistet ist.
Interviewer: Was raten Sie Personen, die bereits Zahlungen geleistet oder persönliche Daten übermittelt haben?
RA Högel: Zunächst sollte man alle weiteren Zahlungen sofort stoppen und Beweise sichern – also E-Mails, Screenshots, Kontoauszüge. Dann sollte man Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Wer Daten wie Ausweis- oder Kontoinformationen übermittelt hat, sollte außerdem eine Schufa-Sperre in Betracht ziehen oder einen Identitätsmissbrauchsdienst nutzen. Auch eine Beratung bei der Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt kann helfen, den Schaden zu begrenzen.
Interviewer: Wie kann man sich generell vor solchen Angeboten schützen?
RA Högel: Grundsätzlich sollte man niemals auf Kreditangebote reagieren, die zu schön klingen, um wahr zu sein. Wichtig ist es, die Seriosität des Anbieters zu prüfen – zum Beispiel über die BaFin-Datenbank. Keine sensiblen Daten auf unbekannten Websites eingeben, keine Vorauszahlungen leisten. Im Zweifel lieber bei der Hausbank nachfragen oder einen unabhängigen Kreditvergleich nutzen.
Interviewer: Und was sagt das Gesetz zu solchen Fällen?
RA Högel: Das Kreditwesengesetz stellt das Betreiben von Bankgeschäften ohne Erlaubnis unter Strafe. Die BaFin kann gegen solche Anbieter vorgehen, indem sie eine Untersagung ausspricht und Strafanzeige stellt. Für Verbraucher gilt: Wer auf ein solches Angebot hereingefallen ist, haftet nicht automatisch – entscheidend ist, schnell zu handeln, um weiteren Schaden abzuwenden.
Interviewer: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Högel.
RA Högel: Gern geschehen. Wachsamkeit ist hier der beste Schutz.
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