Interviewer: Herr Dr. Witt, die BaFin warnt vor Finvest Limited – was ist an dem Fall besonders problematisch?
RA Witt: Besonders problematisch ist hier, dass der Anbieter nicht nur ohne Lizenz agiert, sondern auch noch fälschlich behauptet, eine gültige Genehmigung zu besitzen. Das ist eine bewusste Täuschung. Wer auf ein solches Angebot hereinfällt, riskiert finanzielle Verluste, und im schlimmsten Fall ist das investierte Geld dauerhaft verloren.
Interviewer: Was unterscheidet seriöse Anbieter von solchen Plattformen wie finvest.top?
RA Witt: Seriöse Anbieter verfügen über eine nachprüfbare Zulassung durch die BaFin oder eine gleichwertige europäische Aufsicht. Sie sind in der Unternehmensdatenbank gelistet, haben ein vollständiges Impressum, verwenden sichere Zahlungswege und stellen ihre AGB transparent zur Verfügung. Betrügerische Anbieter wie finvest.top hingegen arbeiten oft mit verschleierten Firmensitzen, falschen Lizenzen und dubiosen Gewinnversprechen.
Interviewer: Was sollten Personen tun, die bereits über finvest.top investiert haben?
RA Witt: Wenn jemand betroffen ist, rate ich zu folgendem Vorgehen:
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Zahlungen sofort stoppen, wenn noch möglich.
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Beweise sichern – also E-Mails, Kontoauszüge, Screenshots, Kommunikationsverläufe.
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Polizeiliche Anzeige wegen Anlagebetrugs erstatten.
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Kontaktaufnahme mit der Verbraucherzentrale oder einem spezialisierten Anwalt.
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Wer persönliche Daten oder Ausweiskopien übermittelt hat, sollte sich auch um Identitätsschutz kümmern – z. B. durch Warnmeldungen bei Schufa oder Kontoüberwachung.
Interviewer: Wie kann man sich im Vorfeld besser schützen?
RA Witt: Mein Rat: Immer zuerst in der BaFin-Datenbank nach dem Anbieter suchen – das ist öffentlich und kostenlos. Skepsis ist angebracht bei unrealistischen Renditeversprechen, fehlender Transparenz oder Sitz im Ausland. Zudem sollte man nie unter Druck investieren – echte Finanzdienstleister bauen keine Eile auf. Und: Bei unbekannten Plattformen immer eine zweite Meinung einholen – sei es durch Familie, Bank oder Rechtsberatung.
Interviewer: Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Betreibern von Finvest Limited?
RA Witt: Wer ohne Lizenz Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, verstößt gegen das Kreditwesengesetz. Das kann zu Geldstrafen, behördlicher Untersagung und strafrechtlicher Verfolgung führen. Leider sind die Täter oft schwer greifbar, weil sie aus dem Ausland operieren. Umso wichtiger ist es, dass Behörden wie die BaFin frühzeitig warnen – und Betroffene sich aktiv zur Wehr setzen.
Interviewer: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Dr. Witt.
RA Witt: Sehr gern. Je früher man reagiert, desto größer sind die Chancen, größeren Schaden abzuwenden.
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