Sprecher:
Herr Rechtsanwalt Reime, die BaFin warnt vor einem mutmaßlich illegalen Anbieter, der sich fälschlich mit dem Namen „City Index GmbH“ ausgibt und deutsche Verbraucher offenbar auch per WhatsApp anspricht. Was ist aus Ihrer Sicht das rechtlich Kritischste an diesem Fall?
RA Reime:
Das besonders Kritische ist hier der Identitätsmissbrauch. Die Betreiber behaupten, sie seien Teil der StoneX Financial Ltd., einem tatsächlich regulierten Finanzdienstleister mit Sitz in London. Das stimmt laut BaFin ausdrücklich nicht. Wer sich als Tochter oder Teil eines lizenzierten Unternehmens ausgibt, obwohl das nicht stimmt, täuscht gezielt Anleger – und das ist ein schwerwiegender, möglicherweise strafbarer Vorgang. Dazu kommt: Der Anbieter verfügt offenbar über keine Erlaubnis der BaFin, bietet aber dennoch Bank- und Finanzdienstleistungen an. Beides zusammen macht den Fall besonders gefährlich.
Sprecher:
Die City Index GmbH kontaktiert laut BaFin Anleger auch direkt per WhatsApp. Wie ist das zu bewerten?
RA Reime:
Das ist ein weiteres Warnsignal. Direktnachrichten über WhatsApp oder soziale Medien sind ein beliebtes Mittel unseriöser Anbieter, um Nähe und Vertrauen aufzubauen. Wer auf solche Weise ohne vorherige Geschäftsbeziehung kontaktiert wird, sollte sofort misstrauisch werden. Seriöse Finanzdienstleister werben nicht über WhatsApp, sondern unterliegen klaren rechtlichen Vorgaben – unter anderem zur Erstinformation, Risikoaufklärung und zur Identifikation ihrer Kunden.
Sprecher:
Die BaFin stellt klar: Die City Index GmbH wird nicht beaufsichtigt. Warum ist das so bedeutsam?
RA Reime:
Das bedeutet konkret: Keine Kontrolle, keine Haftung, kein Schutz. Wenn ein Anbieter nicht von der BaFin beaufsichtigt wird, hat er weder die notwendige Lizenz, noch muss er sich an zentrale Regeln halten – etwa zur Kapitalausstattung, Kundenabsicherung oder Geldwäscheprävention. Das macht solche Angebote rechtlich unzulässig und für Anleger brandgefährlich.
Sprecher:
Wie können Anleger prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich registriert ist?
RA Reime:
Die BaFin stellt eine öffentliche Unternehmensdatenbank bereit. Jeder lizenzierte Anbieter ist dort aufgeführt. Fehlt ein Unternehmen in dieser Liste, sollte man sofort die Finger davon lassen. Zudem empfiehlt sich ein Blick ins Impressum: Ist keine Adresse, keine Rechtsform oder kein Geschäftsführer angegeben, ist das ein klassisches Warnzeichen.
Sprecher:
Welche straf- oder zivilrechtlichen Folgen könnten auf die Betreiber zukommen?
RA Reime:
Sollten die Verantwortlichen ermittelt werden, drohen unter anderem Verfahren wegen unbefugten Erbringens erlaubnispflichtiger Finanzdienstleistungen (§ 54 KWG), Betrug, Urkundenfälschung, eventuell sogar bandenmäßiger Anlagebetrug. Auch zivilrechtlich könnten Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend machen – etwa wegen Täuschung oder vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Sprecher:
Ihr Rat an Anleger, die bereits Kontakt mit cityindex.klosies.com oder per WhatsApp hatten?
RA Reime:
Ich rate dringend: Kein Geld überweisen, keine persönlichen Daten mehr herausgeben und sofort rechtlichen Rat einholen. Wer bereits investiert hat, sollte prüfen lassen, ob Ansprüche durchsetzbar sind – und den Vorfall unbedingt bei der BaFin und der Polizei melden. Je schneller reagiert wird, desto höher sind die Chancen, größeren Schaden zu verhindern.
Sprecher:
Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Rechtsanwalt Reime.
RA Reime:
Gern geschehen. Anleger sollten gerade bei Kontakten über soziale Medien extrem wachsam sein.
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