Immer mehr Sparer und Kleinanleger sind auf der Suche nach Möglichkeiten, ihr Geld gewinnbringend zu investieren. Gleichzeitig benötigen Banken und Projektentwickler Kapital, um ihre Immobilienprojekte zu realisieren. Crowdinvesting-Plattformen bringen diese beiden Gruppen zusammen. Anleger können sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen an Immobilienvorhaben beteiligen, während Projektentwickler von der Vielzahl beteiligter Investoren profitieren – die sogenannte Schwarmfinanzierung.
Das Konzept wirkt zunächst wie eine klassische Win-Win-Situation. Doch der Schein trügt: Für Anleger bestehen erhebliche Risiken – bis hin zum Totalverlust. Gerade Investitionen in Form von Nachrangdarlehen können bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder einer Insolvenz der Projektträger dazu führen, dass Anleger leer ausgehen. Denn Nachrangdarlehen bedeuten, dass Forderungen erst bedient werden, wenn alle anderen Gläubiger ihr Geld erhalten haben.
Ein aktuelles Beispiel sorgt für Verunsicherung: Eine Crowdinvesting-Plattform, die mit einer regionalen Bank verknüpft ist, warb mit der Finanzierung vielversprechender Immobilienprojekte. Anleger konnten sich bereits ab einem Betrag von wenigen Hundert Euro beteiligen. Inzwischen ist jedoch bekannt geworden, dass die dahinterstehende Bank in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Die Finanzaufsicht untersagte der Bank im vergangenen Jahr die Kreditvergabe. Seitdem kursieren Spekulationen über mögliche Umstrukturierungen oder gar eine Fusion mit einem anderen Institut.
Parallel dazu wurden aus einem der finanzierten Projekte erste Zahlungsverzögerungen gemeldet – Rückzahlungen an Anleger blieben zum ursprünglich zugesagten Termin aus. Ob dies ein Einzelfall bleibt oder weitere Verzögerungen drohen, ist derzeit unklar. Anleger sind verunsichert.
Besonders kritisch wird es, wenn es sich bei der Anlageform um ein sogenanntes Nachrangdarlehen handelt. Diese Konstruktion bedeutet nicht nur ein erhöhtes Risiko im Insolvenzfall. Auch schon im Vorfeld können Zahlungen ausgesetzt werden, wenn die Erfüllung der Forderungen eine wirtschaftliche Schieflage auslösen würde. In der Praxis kann dies für Anleger einem Totalverlust gleichkommen.
Rechtlich gibt es dennoch Möglichkeiten, gegen solche Risiken vorzugehen. Anleger, die nicht umfassend über die bestehenden Gefahren – insbesondere das Risiko eines Totalverlusts – aufgeklärt wurden, können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. So hat ein Gericht kürzlich entschieden, dass auch Betreiber von Online-Plattformen haftbar gemacht werden können, wenn sie ihre Informationspflichten verletzt haben. Eine klare und verständliche Aufklärung über Risiken sei zwingend erforderlich, insbesondere bei Finanzprodukten mit nachrangiger Struktur.
Anleger sollten daher wachsam sein, sich im Zweifel unabhängig beraten lassen und im Schadensfall juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
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