Sprecher:
Herr Rechtsanwalt Iwanow, was ist aus Ihrer Sicht das juristisch Zentrale an diesem Fall?
RA Iwanow:
Der entscheidende Punkt ist der vorsätzliche Identitätsmissbrauch. Die Betreiber nutzen gezielt den Namen „Allianz“ – vermutlich, um Vertrauen bei Anlegern zu erzeugen. In Wirklichkeit handelt es sich nicht um ein Angebot der Allianz SE, sondern um eine betrügerische Plattform, die sich das Ansehen eines echten Konzerns unrechtmäßig zunutze macht. Das ist hochgradig irreführend, wahrscheinlich betrügerisch – und für Verbraucher brandgefährlich.
Sprecher:
Die Website allianz-invest.com verschickt offenbar E-Mails von der Adresse info@allianz-invest.com – verbunden mit dem Hinweis, man gehöre zur Allianz SE. Was bedeutet das rechtlich?
RA Iwanow:
Das ist eine bewusste Täuschung. Es wird suggeriert, man sei ein Teil eines bekannten, vertrauenswürdigen Konzerns – obwohl das nicht stimmt. Diese Art von Täuschung erfüllt mehrere mögliche Straftatbestände: Betrug, Markenrechtsverletzung, unlautere geschäftliche Handlung. Es handelt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein klassisches Anlagebetrugsmodell.
Sprecher:
Die BaFin spricht außerdem davon, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten. Welche Vorschriften greifen hier?
RA Iwanow:
Nach § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) darf niemand ohne eine Lizenz der BaFin Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Das gilt auch für ausländische Anbieter, sobald sie deutsche Kunden ansprechen. Wenn keine Genehmigung vorliegt – wie hier – ist das illegal. Und da zusätzlich die Marke Allianz missbraucht wird, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine rein betrügerische Struktur handelt.
Sprecher:
Was können Anleger tun, wenn sie auf eine solche Plattform gestoßen sind oder sogar schon Kontakt hatten?
RA Iwanow:
Mein Rat ist eindeutig: Kein Geld überweisen, keine Daten preisgeben. Wer bereits Geld investiert oder Daten weitergegeben hat, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten und sich rechtlich beraten lassen. Es ist zudem wichtig, die BaFin zu informieren, damit weitere Ermittlungen erfolgen können. Oft sind solche Seiten nur wenige Wochen online und verschwinden dann spurlos.
Sprecher:
Wie können sich Anleger im Vorfeld schützen?
RA Iwanow:
Erstens: Nie nur auf den Namen verlassen. Auch wenn eine Seite nach einem seriösen Anbieter klingt – wie hier „Allianz“ – sollte man die BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen. Zweitens: Auf ein vollständiges Impressum, regulatorische Angaben und Transparenz achten. Und drittens: Bei Kontaktaufnahme per E-Mail ohne vorherige Anfrage – sofort misstrauisch werden. Seriöse Anbieter schreiben niemanden ungefragt an.
Sprecher:
Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Rechtsanwalt Iwanow.
RA Iwanow:
Sehr gern – gerade bei Identitätsmissbrauch ist Vorsicht der beste Schutz.
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