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„Die Masche bleibt gleich – nur die Namen ändern sich“

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Ein Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow (Dresden) zu aktuellen BaFin-Warnungen vom 25.03.2025

Frage: Herr Iwanow, die BaFin hat am 25. März gleich vor mehreren Anbietern gewarnt – darunter timebtc.com, blackbull-markets.net und pellertrading.online. Was haben diese Plattformen gemeinsam?

Michael Iwanow: Alle drei Fälle zeigen ein typisches Muster: Es handelt sich um Unternehmen, die ohne Erlaubnis Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbieten – also am deutschen Markt agieren, ohne dafür eine Lizenz der BaFin zu besitzen. In der Regel handelt es sich dabei um hochriskante bis betrügerische Konstrukte, die gezielt Kleinanleger ansprechen.

Frage: Beginnen wir mit timebtc.com – die BaFin spricht hier von „Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis“. Was bedeutet das konkret?

Iwanow: Das bedeutet, dass die Plattform offenbar mit Dienstleistungen rund um Kryptowährungen – also z. B. Handel, Verwahrung oder Tausch – wirbt, ohne eine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz oder § 1 Abs. 1a KWG zu besitzen. Solche Anbieter dürfen in Deutschland schlicht keine Kunden akquirieren. Wer es dennoch tut, handelt illegal – und das ist kein Kavaliersdelikt.

Frage: Bei blackbull-markets.net ist zusätzlich von aggressiver Kontaktaufnahme per E-Mail und Telefon die Rede…

Iwanow: Ja, das ist leider ein typisches Vorgehen unseriöser Anbieter: Anleger werden kalt kontaktiert – was in Deutschland rechtlich ohnehin unzulässig ist. Dann wird mit angeblich lukrativen Investments geworben, häufig unter Zeitdruck. Solche Plattformen verwenden oft professionell aussehende Webseiten, um Vertrauen aufzubauen – hinter denen steckt aber kein regulierter Finanzdienstleister, sondern in vielen Fällen ein mutmaßliches Schneeballsystem oder sogar reiner Anlagebetrug.

Frage: Und bei pellertrading.online geht die BaFin noch weiter – sie warnt nicht nur vor dem Angebot, sondern auch vor Identitätsmissbrauch.

Iwanow: Das ist besonders perfide. Hier wird offenbar der Name oder die Lizenz eines realen, lizenzierten Unternehmens missbraucht, um Seriosität vorzutäuschen. Das ist eine bekannte Taktik solcher Webseiten: Man gibt sich z. B. als EU-regulierter Broker aus, verlinkt sogar echte BaFin-Einträge, täuscht Telefonanschlüsse in Frankfurt vor – alles gefälscht. Für den Laien ist das kaum noch erkennbar.

Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Anleger?

Iwanow: Die schlechte Nachricht: In vielen Fällen ist das investierte Geld weg. Die Betreiber sitzen meist im Ausland, arbeiten mit Strohmännern und Scheinfirmen. Die gute Nachricht: Man kann – und sollte – Strafanzeige stellen. Außerdem kann die BaFin auf Antrag versuchen, über eine sogenannte Untersagungsverfügung die Seite zu blockieren. Einige Anleger können unter Umständen auch Zahlungsdienstleister oder Banken in Regress nehmen, wenn diese beim Geldtransfer fahrlässig agiert haben.

Frage: Wie können sich Anleger besser schützen?

Iwanow: Erstens: Immer prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich bei der BaFin oder einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde lizenziert ist – und nicht nur vorgibt, es zu sein. Zweitens: Niemals auf Cold Calls oder dubiose E-Mails reagieren. Drittens: Vorsicht bei Versprechen wie „garantierte Renditen“, „schneller Ausstieg jederzeit möglich“ oder „VIP-Zugang zu exklusiven Investments“. Das sind fast immer Lockmittel.

Frage: Ihr Fazit zu den aktuellen BaFin-Warnungen?

Iwanow: Die Masche bleibt gleich – nur die Namen ändern sich. Die Warnungen der BaFin sind ein wichtiges Instrument, aber sie kommen leider oft zu spät für die Geschädigten. Umso wichtiger ist Prävention, mediale Aufklärung und ein wacher Blick auf das eigene Anlageverhalten.


Hinweis der Redaktion: Die BaFin stellt auf ihrer Website eine laufend aktualisierte Warnliste zur Verfügung. Anleger sollten sich dort regelmäßig informieren und im Zweifel juristischen Rat einholen.

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