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„Finanzportal unter Verdacht: BaFin warnt vor falscher Registrierung bei AlleAktien“ Interview mit Rechtsanwalt Iwanow

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Sprecher:
Herr Rechtsanwalt Iwanow, die BaFin hat am 15. Juli vor der Equity Research PTE Ltd. aus Singapur gewarnt. Die Firma betreibt die Webseiten alleaktien.de und alleaktien.com und behauptet laut BaFin in E-Mails, bei der BaFin als Ersteller von Finanzanalysen registriert zu sein – obwohl das nicht der Fall ist. Wie bewerten Sie das?

RA Iwanow:
Diese Behauptung ist rechtlich nicht haltbar. Wenn ein Unternehmen öffentlich angibt, bei der BaFin registriert zu sein, ohne dass dies stimmt, ist das eine klare Irreführung von Anlegern. Die BaFin-Registrierung steht für Kontrolle, Seriosität und gesetzliche Aufsicht. Wer sich diese Reputation unrechtmäßig aneignet, handelt nicht nur wettbewerbswidrig, sondern kann sich auch strafbar machen, etwa wegen Täuschung.

Sprecher:
Laut BaFin verschickt die Firma E-Mails über info@alleaktien.de und behauptet darin, „AlleAktien“ sei als Finanzanalyse-Ersteller bei der BaFin registriert. Welche rechtlichen Folgen könnte das haben?

RA Iwanow:
Das kann ernsthafte Folgen haben. Zum einen kann die BaFin ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Zum anderen könnten zivilrechtliche Ansprüche entstehen, etwa durch getäuschte Anleger. Wenn jemand durch diese falschen Angaben investiert hat, könnte er unter Umständen Schadenersatz fordern. Außerdem ist eine solche Aussage ein möglicher Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Sprecher:
Die BaFin stellt außerdem klar: Es liegt keine Tätigkeitsanzeige des Unternehmens vor. Warum ist das rechtlich relevant?

RA Iwanow:
Das ist der springende Punkt. Nach § 86 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) müssen alle Anbieter, die Anlageempfehlungen oder Finanzanalysen verbreiten, diese Tätigkeit vorab der BaFin anzeigen. Es reicht nicht, einfach eine Website zu betreiben. Wenn diese Anzeige fehlt – wie hier –, darf die Tätigkeit in Deutschland nicht rechtmäßig ausgeübt werden.

Sprecher:
Die Firma sitzt in Singapur. Gilt das deutsche Recht in einem solchen Fall überhaupt?

RA Iwanow:
Ja, ganz eindeutig – wenn sich das Angebot an deutsche Anleger richtet. Und genau das passiert hier: Die Seiten sind auf Deutsch, es geht um deutsche Aktien, die Inhalte werden per E-Mail an deutsche Nutzer versendet. Damit fällt das gesamte Angebot unter deutsches Aufsichtsrecht – egal, ob der Anbieter in Singapur sitzt oder anderswo.

Sprecher:
Ein weiterer Punkt der BaFin: Die Firma ist postalisch nicht erreichbar. Ist das ein Problem?

RA Iwanow:
Ein sehr großes Problem. Wer nicht postalisch erreichbar ist, kann nicht rechtlich belangt werden – weder von Behörden noch von geschädigten Anlegern. Das erschwert die Rechtsdurchsetzung massiv und ist ein typisches Warnsignal für unseriöse Anbieter.

Sprecher:
Was raten Sie Anlegern, die Informationen oder Dienste von alleaktien.de nutzen?

RA Iwanow:
Ich rate zu größter Vorsicht. Wer Finanzinformationen nutzt, sollte immer prüfen, wer dahintersteht – und ob der Anbieter bei der BaFin gemeldet ist. Die Datenbank der BaFin ist öffentlich zugänglich. Und wenn ein Anbieter nicht auffindbar ist oder falsche Angaben macht, ist das ein klares Ausschlusskriterium.

Sprecher:
Vielen Dank für die Einschätzung, Herr Rechtsanwalt Iwanow.

RA Iwanow:
Sehr gern.

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