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Interview mit Rechtsanwalt Witt zur BaFin-Warnung: „Verdacht auf prospektfreies Angebot von sUSDe-Token durch Ethena“

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Interviewer: Herr Witt, die BaFin warnt vor kohler-partner.com und den dort angebotenen Festgeldverträgen. Was macht dieses Angebot so riskant?

RA Witt: Das Problem liegt in der Kombination aus vermeintlich seriösen Begriffen wie „Festgeld“ und dem fehlenden BaFin-Siegel. Festgeld steht für viele Anlegerinnen und Anleger für Sicherheit. Doch wenn ein Anbieter ohne Lizenz solche Verträge anbietet, ist das ein Warnsignal. In der Regel handelt es sich um betrügerische Angebote, oft verbunden mit unrealistisch hohen Zinsen, die am Ende nie gezahlt werden.

Interviewer: Warum ist eine BaFin-Erlaubnis so wichtig?

RA Witt: Weil sie die Grundvoraussetzung ist, um Bank- oder Finanzdienstleistungen in Deutschland anzubieten. Wer registriert ist, unterliegt einer laufenden Aufsicht und muss gesetzliche Anforderungen zu Kapital, Transparenz und Anlegerschutz erfüllen. Ohne diese Lizenz gibt es keinen Verbraucherschutz, keine Einlagensicherung – und im Schadensfall fast keine rechtliche Handhabe.

Interviewer: Was bedeutet es, wenn der Anbieter verschiedene Schreibweisen wie „Kohler Partner“ oder „MA BV Kohler Partner“ verwendet?

RA Witt: Das ist ein typisches Muster unseriöser Anbieter. Durch wechselnde Namen, Domains oder angebliche Firmennetzwerke soll der Eindruck entstehen, es handele sich um ein großes, etabliertes Unternehmen. In Wahrheit steckt meist eine kleine Tätergruppe oder eine Einzelperson dahinter, die gezielt Anleger täuschen will.

Interviewer: Was raten Sie Betroffenen, die bereits Geld an kohler-partner.com überwiesen haben?

RA Witt: Wichtig ist:

  • Zahlungen sofort stoppen und, falls möglich, eine Rückbuchung bei der Bank veranlassen.

  • Alle Beweise sichern: E-Mails, Kontoauszüge, Screenshots der Website.

  • Strafanzeige bei der Polizei erstatten, idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.

  • Wurden Ausweiskopien oder Kontodaten weitergegeben, sollten Betroffene unbedingt Maßnahmen gegen Identitätsmissbrauch einleiten.

  • Den Vorfall der BaFin melden, um andere vor Schaden zu bewahren.

Interviewer: Gibt es Chancen, das Geld zurückzubekommen?

RA Witt: Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Zahlungen per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift ist eine Rückforderung oft möglich. Bei Überweisungen ins Ausland oder Zahlungen in Kryptowährungen wird es allerdings sehr schwierig. In solchen Fällen bleibt meist nur eine zivilrechtliche Klage – die führt jedoch oft ins Leere, weil die Täter anonym oder über Briefkastenfirmen agieren.

Interviewer: Wie kann man sich vor solchen Betrugsmaschen schützen?

RA Witt: Drei Dinge sind entscheidend:

  • Prüfen Sie in der BaFin-Datenbank, ob das Unternehmen eine Lizenz hat.

  • Seien Sie skeptisch bei Angeboten mit extrem hohen Zinsen – die gibt es am Markt nicht seriös.

  • Achten Sie auf ein vollständiges Impressum mit Handelsregistereintrag.
    Außerdem: Vorsicht bei unerbetenen Anrufen oder E-Mails. „Cold Calling“ ist in Deutschland verboten und ein klarer Warnhinweis.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Witt.

RA Witt: Sehr gerne. Wer sich informiert, schützt sich am besten – gerade in Zeiten zunehmender Online-Betrugsfälle.

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