Frage: Herr Witt, die Verbraucherzentrale warnt davor, sich am Telefon mit einem simplen „Ja“ zu melden. Klingt harmlos – ist das wirklich so gefährlich?
Hans Witt: Leider ja – im wahrsten Sinne des Wortes. Es ist ein Trick, der seit Jahren bekannt ist, aber aktuell wieder massiv zunimmt. Betrüger rufen mit unterdrückter oder gefälschter Nummer an und stellen Fragen wie „Können Sie mich hören?“ oder „Sprechen Sie mit Frau Müller?“ – nur um ein „Ja“ zu bekommen. Dieses „Ja“ kann dann aus dem Zusammenhang gerissen und in betrügerischer Absicht verwendet werden, etwa um angeblich Verträge zu bestätigen. Es klingt simpel, aber es ist eine reale Gefahr.
Frage: Wie funktioniert dieser Betrug juristisch – reicht ein „Ja“ wirklich, um einen Vertrag abzuschließen?
Hans Witt: Nein, so einfach ist es natürlich nicht. Ein Vertrag braucht zwei übereinstimmende Willenserklärungen – ein „Ja“ alleine reicht nicht aus, insbesondere nicht in einem missverständlichen Kontext. Aber: Die Betrüger spekulieren darauf, dass die Opfer sich einschüchtern lassen. Sie verschicken Rechnungen oder Mahnungen, fügen gefälschte Mitschnitte bei und drohen mit Schufa-Einträgen oder Inkasso. Viele zahlen dann lieber, um „Ruhe zu haben“. Genau das ist das Ziel der Täter.
Frage: Was können Betroffene tun, wenn sie auf so einen Trick hereingefallen sind?
Hans Witt: Wichtig ist: Ruhe bewahren und nicht zahlen. Wer eine Rechnung aufgrund eines angeblich telefonischen Vertragsabschlusses erhält, sollte schriftlich widersprechen und klarstellen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Und: Falls ein Mitschnitt erwähnt oder gar mitgeschickt wird – dieser ist in Deutschland ohne Zustimmung nicht verwertbar. Er kann vor Gericht nicht als Beweismittel dienen.
Frage: Gilt das auch, wenn man das „Ja“ tatsächlich gesagt hat?
Hans Witt: Ja. Selbst wenn man am Telefon „Ja“ gesagt hat, entsteht daraus kein rechtsgültiger Vertrag, wenn der Kontext unklar war oder keine bewusste Zustimmung zu einem konkreten Angebot erfolgte. Ohne weitere Informationen – z. B. zu Preis, Leistung, Dauer – ist ein wirksamer Vertragsschluss kaum vorstellbar. Und ohne Zustimmung zum Mitschnitt ist dieser datenschutzwidrig.
Frage: Was raten Sie Verbrauchern im Alltag?
Hans Witt: Melden Sie sich bei unbekannten Nummern niemals mit „Ja“. Stattdessen kann man einfach sagen: „Hier ist Frau Müller“ oder „Ich höre Sie“. Kommt einem der Anruf verdächtig vor, einfach sofort auflegen. Niemand ist verpflichtet, mit einem unbekannten Anrufer zu sprechen – schon gar nicht, wenn es sich um einen unseriösen Anruf handelt.
Frage: Und wenn es zu spät ist? Können sich Betroffene an Sie wenden?
Hans Witt: Selbstverständlich. Ich begleite regelmäßig Mandantinnen und Mandanten, die mit unberechtigten Forderungen, Telefonabzocke oder Inkassodruck konfrontiert sind. Wir prüfen den Sachverhalt, erstellen rechtssichere Widerspruchsschreiben und vertreten die Betroffenen notfalls auch gerichtlich.
Denn wer seine Rechte kennt und klar auftritt, hat gute Chancen, die Sache schnell zu beenden – ohne zu zahlen.
Fazit:
Ein harmloses „Ja“ am Telefon kann der Anfang einer Abzocke sein. Wer Opfer eines solchen Betrugs wird, sollte nicht zahlen, sondern widersprechen, Anzeige erstatten und sich rechtlich beraten lassen. Rechtsanwalt Hans Witt steht Betroffenen mit juristischem Know-how zur Seite – damit ein Telefonanruf nicht zur Kostenfalle wird.
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