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Interview mit Rechtsanwalt Högel: „Alphakapital und Apexkapital – Identisch, illegal und riskant“

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Frage: Herr Högel, die BaFin warnt aktuell vor den Plattformen alphakapital.com und apexkapital.com, die offenbar nahezu identisch sind. Was ist daran aus juristischer Sicht problematisch?

Rechtsanwalt Högel: Die BaFin stellt fest, dass über beide Seiten ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Das ist in Deutschland illegal. Anbieter benötigen dafür eine Erlaubnis der BaFin. Wer ohne diese handelt, verstößt gegen zentrale Vorschriften des Kreditwesengesetzes und des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Für Anleger bedeutet das: kein Schutz, keine Kontrolle und ein erhebliches Verlustrisiko.

Frage: Beide Seiten verwenden den gleichen Werbeslogan: „Verdienen Sie Geld mit Höhen und Tiefen.“ Was sagt das über die Strategie der Betreiber?

Rechtsanwalt Högel: Solche Floskeln sollen Seriosität vorgaukeln, haben aber inhaltlich keinen Wert. Der identische Aufbau der Seiten – inklusive Slogan – lässt darauf schließen, dass es sich entweder um denselben Betreiber oder zumindest ein verbundenes Netzwerk handelt. Es ist ein typisches Muster bei betrügerischen Handelsplattformen: Wenn eine Domain auffliegt oder blockiert wird, wird eine andere unter fast gleichem Design aktiviert.

Frage: Der angebliche Firmensitz ist Luxemburg. Spielt das eine Rolle?

Rechtsanwalt Högel: Nein, zumindest nicht in Bezug auf das geltende Recht. Sobald sich ein Angebot an Kundinnen und Kunden in Deutschland richtet, gelten die deutschen Vorschriften – unabhängig davon, wo der Anbieter angeblich sitzt. In diesem Fall wirkt der Verweis auf Luxemburg sogar gezielt als Täuschung, um eine EU-Regulierung vorzutäuschen, die faktisch nicht existiert.

Frage: Welche Gefahren drohen Anlegern, die über diese Plattformen investieren?

Rechtsanwalt Högel: Anleger laufen Gefahr, auf nicht existente oder wertlose Produkte hereinzufallen. Es besteht keine Transparenz darüber, ob das investierte Geld überhaupt angelegt wird – oder ob es direkt auf fremde Konten im Ausland fließt. Häufig werden falsche Gewinne angezeigt, um weitere Einzahlungen zu provozieren. Eine Auszahlung des eingezahlten Kapitals erfolgt meist gar nicht. Das ist ein klassisches Vorgehen in der Online-Anlagebetrugsmasche.

Frage: Was raten Sie Menschen, die bereits investiert haben?

Rechtsanwalt Högel: Sie sollten sofort handeln. Das heißt: alle Zahlungen einstellen, Belege sichern, Strafanzeige erstatten – und auch eine Meldung an die BaFin abgeben. In manchen Fällen besteht eine Chance auf Rückzahlung, etwa bei Kreditkarten- oder SEPA-Zahlungen. Wichtig ist, zügig zu reagieren und rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor die Spuren verwischt sind.

Frage: Wie können sich Anleger grundsätzlich vor solchen Plattformen schützen?

Rechtsanwalt Högel: Anleger sollten niemals nur auf den Eindruck einer Website vertrauen. Der entscheidende Punkt ist: Hat der Anbieter eine BaFin-Erlaubnis? Das lässt sich in wenigen Minuten über die BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen. Wenn der Anbieter dort nicht gelistet ist, sollte man kein Geld investieren. Zudem empfehle ich, den BaFin-Artikel „Vorsicht vor betrügerischen Handelsplattformen“ zu lesen – dort sind viele Warnzeichen und typische Betrugsmuster erläutert.

Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Högel.

Rechtsanwalt Högel: Sehr gerne. Je besser informiert Anleger sind, desto schwieriger wird es für betrügerische Anbieter, erfolgreich zu agieren.

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