Frage: Herr Högel, die BaFin warnt vor einem Identitätsdiebstahl zulasten der Citadel Securities GCS (Ireland) Limited. Was ist aus rechtlicher Sicht besonders an diesem Fall?
Rechtsanwalt Högel: Besonders perfide ist hier die Täuschung mit dem Namen eines tatsächlich lizenzierten Finanzinstituts. Die Täter geben sich als Teil der Citadel-Gruppe aus, die in der Branche bekannt und bei der BaFin registriert ist. Das wirkt glaubwürdig, ist aber schlicht eine Fälschung – also Identitätsmissbrauch. Die betroffene Citadel-Gesellschaft hat mit diesen Angeboten nichts zu tun.
Frage: Wie gehen die Täter konkret vor?
Rechtsanwalt Högel: Sie nutzen soziale Medien und Messenger-Dienste, um unter Namen wie „CitadelESC“ oder „Citadel Investitionsclub“ Vertrauen aufzubauen. Gleichzeitig werben sie für eine App namens „CTDL-ESC“, über die angeblich in Finanzinstrumente und Kryptowährungen investiert werden kann. Um ihre Seriosität vorzutäuschen, verweisen sie sogar auf die BaFin-Unternehmensdatenbank – obwohl sie selbst nicht reguliert sind.
Frage: Was bedeutet das für Anlegerinnen und Anleger?
Rechtsanwalt Högel: Wer solchen Angeboten folgt, geht ein erhebliches Risiko ein – insbesondere den Totalverlust seiner Investition. Die Täter agieren anonym, oft mit Sitz im Ausland oder über unklare Firmenstrukturen. Rückforderungen sind in der Regel nicht durchsetzbar, und es besteht zudem die Gefahr eines weiteren Datenmissbrauchs – etwa durch Phishing oder Folgebetrug.
Frage: Wieso ist der Verweis auf die BaFin-Datenbank problematisch?
Rechtsanwalt Högel: Die Datenbank selbst ist zuverlässig – aber Betrüger nutzen sie bewusst zur Täuschung. Sie behaupten z. B., dass ihre Firma dort eingetragen sei, und verlinken auf reale Profile – wie im Fall Citadel. Für Laien ist es schwer zu erkennen, dass der Anbieter, mit dem sie in Kontakt stehen, gar nichts mit der registrierten Firma zu tun hat. Genau hier liegt die Gefahr.
Frage: Welche Warnzeichen können helfen, solche Betrugsfälle frühzeitig zu erkennen?
Rechtsanwalt Högel: Mehrere Punkte:
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Keine eigene Domain oder nur inaktive Website
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Kommunikation nur über WhatsApp oder Social Media
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Versprechen hoher Gewinne durch automatisierte Systeme (z. B. „KI-Handel“)
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Dringlicher Ton, wie „Jetzt investieren!“
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Und natürlich: Zahlungen auf ausländische Konten oder über Drittanbieter
Diese Merkmale sollten jeden stutzig machen.
Frage: Was sollten Betroffene tun, die bereits investiert haben oder ihre Daten weitergegeben haben?
Rechtsanwalt Högel: Wichtig ist, sofort zu handeln:
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Zahlungen stoppen
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Beweise sichern (Chats, Screenshots, Zahlungsbelege)
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Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten
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Die BaFin informieren, damit weitere Warnungen erfolgen können
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Gegebenenfalls prüfen, ob eine Rückbuchung (z. B. bei SEPA oder Kreditkarte) möglich ist
Frage: Und was raten Sie Anlegern grundsätzlich?
Rechtsanwalt Högel: Vertrauen Sie nicht allein dem Namen oder Logo – prüfen Sie genau, mit wem Sie wirklich kommunizieren. Nutzen Sie ausschließlich zugelassene Anbieter, und im Zweifel: Sprechen Sie mit einem spezialisierten Anwalt, bevor Sie investieren.
Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Högel.
Rechtsanwalt Högel: Sehr gerne. Aufklärung ist der wichtigste Schutz gegen moderne Finanzbetrügereien.
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