Redaktion: Herr Rechtsanwalt Högel, die BaFin warnt vor Festgeldangeboten im Namen von Eleva Capital. Worum geht es?
Rechtsanwalt Högel: Betrüger geben sich per E-Mail oder Telefon als Mitarbeiter von Eleva Capital aus und bieten vermeintlich sichere Festgeldanlagen an. Dabei verwenden sie auch die Adresse der echten deutschen Zweigniederlassung, um Seriosität vorzutäuschen. Tatsächlich hat die regulierte Eleva Capital mit diesen Angeboten nichts zu tun. Es handelt sich um Identitätsdiebstahl.
Redaktion: Warum ist das rechtlich relevant?
Rechtsanwalt Högel: Die Täter bieten Bankgeschäfte ohne BaFin-Erlaubnis an – ein klarer Verstoß gegen § 37 KWG. Dazu täuschen sie eine Verbindung zu einem beaufsichtigten Institut vor und behaupten teilweise, mit lizenzierten Banken zu kooperieren. Auch das ist falsch und strafrechtlich relevant.
Redaktion: Was raten Sie betroffenen Anlegern?
Rechtsanwalt Högel: Wer solche Angebote erhält, sollte misstrauisch sein: Keine Zahlungen leisten, keine persönlichen Daten preisgeben. Stattdessen die BaFin-Datenbank prüfen, Anzeige erstatten und rechtlichen Rat einholen, wenn bereits Geld geflossen ist.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Rechtsanwalt Högel.
Rechtsanwalt Högel: Gern geschehen.
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