Frage: Herr Dr. Högel, die BaFin warnt vor der Website trustmooreltd.org und spricht von einem mutmaßlichen Identitätsmissbrauch. Was ist Ihre Einschätzung zu diesem Fall?
RA Högel: Der Fall ist sehr besorgniserregend. Es handelt sich mutmaßlich um einen weiteren typischen Fall von Finanzbetrug mit gefälschter Identität. Der Betreiber gibt sich als reguliertes Unternehmen aus, behauptet sogar, von der britischen Aufsicht FCA zugelassen zu sein – was laut BaFin nachweislich falsch ist. Das Ziel solcher Konstruktionen ist es, Vertrauen zu schaffen, um Anleger zum Investieren zu bewegen.
Frage: Die Betreiber nennen unterschiedliche Firmennamen und Adressen – unter anderem in Dubai und London. Ist das üblich?
RA Högel: In der Welt des illegalen Finanzvertriebs ist das fast schon Standard. Es werden bewusst mehrere Firmenbezeichnungen und internationale Adressen verwendet, um Seriosität vorzutäuschen und gleichzeitig die tatsächlichen Verantwortlichen zu verschleiern. Hier sehen wir eine Mischung aus Scheinfirmen, Briefkastenfirmen und reiner Fantasie, um Anleger zu täuschen. Dass eine legitime Firma wie Trustmoore UK Officer LTD hier in Mitleidenschaft gezogen wird, deutet stark auf Identitätsmissbrauch hin – ein kriminelles Vorgehen.
Frage: Was sind die konkreten rechtlichen Verstöße in diesem Fall?
RA Högel: Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerte erbringt, benötigt dafür zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Wenn diese fehlt, wie in diesem Fall, handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (§ 37 KWG) sowie gegen das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (§ 10 KryptoMaAufG). Das ist nicht nur aufsichtsrechtlich relevant, sondern kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Frage: Welche Gefahren bestehen für Anleger, die solchen Plattformen vertrauen?
RA Högel: Sie riskieren den Totalverlust ihres investierten Kapitals. Es gibt keinerlei Kontrollmechanismen, keine Haftung, keine Aufsicht. Oft ist das Geld nach der Einzahlung nicht mehr auffindbar. Auch das vermeintliche Kundenkonto auf der Plattform ist häufig nur eine Illusion – es zeigt fiktive Gewinne, während das Geld längst abgezogen wurde. Der Verweis auf eine angebliche FCA-Lizenz erhöht das Risiko, da viele Anleger dann fälschlicherweise glauben, ihr Geld sei abgesichert.
Frage: Was empfehlen Sie betroffenen Anlegern?
RA Högel: Wer bereits investiert hat, sollte unverzüglich handeln: Zahlungen stoppen, Unterlagen und Korrespondenz sichern, Anzeige erstatten – am besten bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität. In bestimmten Fällen kann ein Anwalt helfen, Zahlungen zurückzuholen – etwa bei Kreditkartenzahlungen oder bei Fehlern von Zahlungsdienstleistern. Aber je länger gewartet wird, desto kleiner werden die Chancen.
Frage: Was raten Sie allgemein zur Vorsorge gegen solche Angebote?
RA Högel: Der wichtigste Schritt ist die Prüfung der BaFin-Zulassung. Ist ein Anbieter nicht in der Unternehmensdatenbank gelistet, sollte man nichts investieren – Punkt. Und wenn eine Website mit großen Namen, britischen Adressen oder FCA-Logos wirbt, sollte man doppelt skeptisch sein. Selbst ein angeblich vorhandener Firmeneintrag bedeutet noch lange nicht, dass es eine tatsächliche Geschäftsverbindung gibt. Identitätsmissbrauch ist leider ein weit verbreitetes Phänomen.
Frage: Vielen Dank, Herr Dr. Högel, für diese klare Einschätzung.
RA Högel: Sehr gerne – gerade im digitalen Finanzbereich ist Aufklärung wichtiger denn je.
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