Frage: Herr Högel, die BaFin warnt aktuell vor der Website valioncap.com. Was ist aus rechtlicher Sicht das zentrale Problem?
Rechtsanwalt Högel: Das zentrale Problem ist, dass die Betreiber der Website offenbar ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. In Deutschland ist das klar gesetzlich geregelt: Wer solche Dienstleistungen erbringen will, braucht eine aufsichtsrechtliche Zulassung, andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (§ 37 Abs. 4 KWG) und gegebenenfalls auch gegen das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (§ 10 Abs. 7 KryptoMaAufG) vor.
Frage: Warum ist diese Erlaubnis so wichtig?
Rechtsanwalt Högel: Die BaFin-Lizenz dient dem Verbraucherschutz. Sie garantiert, dass der Anbieter bestimmte Voraussetzungen erfüllt – etwa hinsichtlich Kapital, Geschäftsorganisation, Transparenz und Zuverlässigkeit. Wenn diese Kontrolle fehlt, fehlt auch die Sicherheit für Anleger. Das Risiko, Opfer eines unseriösen oder gar betrügerischen Angebots zu werden, steigt massiv.
Frage: Was sagt es aus, dass die Betreiber von valioncap.com „unbekannt“ sind?
Rechtsanwalt Högel: Das ist ein deutliches Warnsignal. Seriöse Anbieter nennen ihre Geschäftsleitung, ihre Rechtsform, ihre Anschrift und liefern ein vollständiges Impressum. Anonyme Websites, wie sie bei Valioncap offenbar vorliegen, sollen gezielt verschleiern, wer hinter dem Angebot steht – oft um sich der Regulierung und rechtlicher Verfolgung zu entziehen. Solche Anbieter arbeiten häufig mit Identitätsverschleierung und Domainwechseln, wenn sie auffliegen.
Frage: Welche Gefahren bestehen für Anleger, die auf der Seite investieren?
Rechtsanwalt Högel: Wer hier investiert, geht ein erhebliches Risiko ein, sein gesamtes Kapital zu verlieren. In vielen Fällen wird mit professionell gestalteten Websites ein seriöser Eindruck erweckt, doch das eingezahlte Geld verschwindet – oft ohne Möglichkeit, es zurückzuerlangen. Zudem besteht die Gefahr von Folgebetrug, etwa durch sogenannte „Recovery-Scams“, bei denen Opfer erneut zur Kasse gebeten werden.
Frage: Was sollten Betroffene tun, die bereits investiert oder Kontakt aufgenommen haben?
Rechtsanwalt Högel: Zunächst sollten sie sofort alle Zahlungen einstellen, ihre Kommunikation und Transaktionsnachweise sichern und sich an die Polizei, Staatsanwaltschaft oder eine spezialisierte Kanzlei wenden. In manchen Fällen kann auch ein Chargeback bei Kreditkarten oder SEPA-Zahlungen versucht werden. Wichtig ist, frühzeitig zu handeln – je eher, desto besser sind die Chancen auf Gegenmaßnahmen.
Frage: Wie können sich Anleger in Zukunft besser schützen?
Rechtsanwalt Högel: Grundsätzlich gilt: Keine Investition ohne vorherige Prüfung. Die BaFin bietet eine Unternehmensdatenbank, in der man einfach nachsehen kann, ob ein Anbieter reguliert ist. Auch ein Blick ins Impressum, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Adresse ist hilfreich. Wenn eine Website unbekannt ist, hohe Renditen verspricht oder nur schwer erreichbaren „Kundendienst“ bietet – besser Finger weg.
Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Högel.
Rechtsanwalt Högel: Sehr gerne. Solche Warnungen sollten ernst genommen werden – sie sind nicht ohne Grund ausgesprochen.
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