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Interview mit Rechtsanwalt Iwanow: „Britcheck.com – Täuschung mit vermeintlich sicheren Geldanlagen“

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Frage: Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor britcheck.com. Was ist aus rechtlicher Sicht an diesem Fall besonders problematisch?

Rechtsanwalt Iwanow: Der Fall ist aus mehreren Gründen bedenklich. Die Betreiber der Website britcheck.com bieten offenbar ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeld- und Tagesgeldverträgen an – also klassische Bankgeschäfte – sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen. Dafür ist in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Wenn diese fehlt, handelt es sich um einen Verstoß gegen § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Das ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann auch strafrechtliche Relevanz haben.

Frage: Warum sind gerade vermeintlich sichere Anlageformen wie Festgeld für Betrüger attraktiv?

Rechtsanwalt Iwanow: Weil sie besonders vertrauenswürdig wirken. Viele Anleger verbinden Fest- und Tagesgeld mit Stabilität und geringem Risiko – genau das machen sich Betrüger zunutze. Sie versprechen attraktive Zinsen bei scheinbar niedrigem Risiko. Tatsächlich existiert jedoch weder eine Banklizenz noch eine Einlagensicherung, und die Gelder verschwinden oft spurlos.

Frage: Gibt es typische Warnzeichen, die auf ein unseriöses Angebot wie britcheck.com hindeuten?

Rechtsanwalt Iwanow: Ja. Fehlendes oder unvollständiges Impressum, keine klar identifizierbare Rechtsform, unrealistisch hohe Zinsen, ausländische Kontoverbindungen oder Zahlungsaufforderungen an Privatpersonen – all das sind starke Hinweise auf ein illegal agierendes Konstrukt. Auch der Domainname britcheck.com klingt zunächst seriös, hat aber keinerlei rechtlich anerkannte Bedeutung oder Regulierungshintergrund.

Frage: Welche Risiken bestehen für Anleger, die über britcheck.com Verträge abschließen?

Rechtsanwalt Iwanow: Die Risiken sind gravierend. In der Regel wird das eingezahlte Geld nicht investiert, sondern abgeführt, ohne dass ein echter Vertrag zustande kommt. Rückforderungen sind sehr schwer durchsetzbar, weil die Betreiber anonym oder im Ausland sitzen. Zudem ist die Gefahr groß, dass persönliche Daten für weitere Betrugsversuche missbraucht werden.

Frage: Was raten Sie Personen, die bereits investiert oder Daten weitergegeben haben?

Rechtsanwalt Iwanow: Sie sollten umgehend:

  1. Zahlungen stoppen,

  2. Beweise sichern – z. B. Screenshots, E-Mails, Verträge, Kontobewegungen,

  3. Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten und

  4. die BaFin informieren, um zur weiteren Aufklärung beizutragen.

In manchen Fällen lässt sich über eine Rückbuchung – z. B. bei SEPA oder Kreditkarte – noch etwas retten. Eine anwaltliche Einschätzung ist ratsam, insbesondere bei größeren Schäden.

Frage: Was kann man als Anleger tun, um solchen Angeboten künftig nicht auf den Leim zu gehen?

Rechtsanwalt Iwanow: Grundregel Nummer eins: Prüfen Sie jeden Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Wenn dort keine Eintragung zu finden ist – Finger weg. Seien Sie auch bei professionell gestalteten Websites kritisch. Eine hohe Zinsrendite bei scheinbar minimalem Risiko ist kein Qualitätsmerkmal, sondern meist ein Köder. Im Zweifel lieber eine rechtliche Einschätzung einholen, bevor Geld fließt.

Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Iwanow.

Rechtsanwalt Iwanow: Sehr gerne. In einem Umfeld, in dem Online-Finanzbetrug immer perfider wird, sind Information und Vorsicht das beste Mittel zur Prävention.

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