Frage: Herr Iwanow, die BaFin warnt erneut vor dem Anbieter Euro Pro Markets, der aktuell über die Website europromarkets.co auftritt. Wie schätzen Sie diesen Vorgang ein?
Rechtsanwalt Iwanow: Die Tatsache, dass es sich bereits um die dritte BaFin-Warnung gegen denselben Anbieter handelt, ist ein deutliches Warnsignal. Der Anbieter nutzt wechselnde Domains – offenbar, um sich der Regulierung zu entziehen und weiterhin ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptodienstleistungen anzubieten. Das spricht für ein bewusst illegales Geschäftsmodell, das Anleger in die Irre führt.
Frage: Warum ist eine BaFin-Erlaubnis für solche Angebote so wichtig?
Rechtsanwalt Iwanow: Die BaFin-Lizenz ist kein bürokratischer Selbstzweck – sie dient dem Anlegerschutz. Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, muss strenge Anforderungen erfüllen – etwa zur Transparenz, Kapitalausstattung, Risikokontrolle oder zum Schutz der Kundengelder. Fehlt diese Erlaubnis, fehlt auch diese Sicherheit. Dann steht hinter dem Angebot oft nichts außer einem Server im Ausland und einer täuschend echt wirkenden Website.
Frage: Was bedeutet es, wenn ein Anbieter wie Euro Pro Markets bereits mehrfach die Domain wechselt?
Rechtsanwalt Iwanow: Das ist ein typisches Muster bei verdeckten oder betrügerischen Plattformen. Wenn eine Domain ins Visier der Behörden gerät oder zu viele negative Berichte auftauchen, wird sie deaktiviert und durch eine neue ersetzt. Die Betreiber bleiben anonym, das Angebot bleibt nahezu identisch – nur der Name ändert sich. Für viele Anleger ist das schwer zu durchschauen.
Frage: Welche rechtlichen Risiken bestehen für Anleger, die über solche Plattformen investieren?
Rechtsanwalt Iwanow: Wer Geld auf eine nicht zugelassene Plattform einzahlt, begibt sich auf äußerst dünnes Eis. In der Regel ist das investierte Kapital nicht geschützt und bei Verlusten besteht keine Chance auf Kompensation über Einlagensicherung oder Aufsichtsbehörden. Zudem gibt es keine Garantie, dass die Plattform überhaupt existierende Assets oder Märkte abbildet – viele solcher Seiten sind reine Täuschung.
Frage: Gibt es eine Möglichkeit für Geschädigte, ihr Geld zurückzuerhalten?
Rechtsanwalt Iwanow: In einigen Fällen ja – vor allem, wenn Zahlungen per Kreditkarte, SEPA oder anderen rückbuchungsfähigen Methoden erfolgt sind. Auch Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister oder Vermittler können bestehen. Entscheidend ist: schnelles Handeln, bevor Spuren verwischt werden. Eine rechtliche Beratung sollte unbedingt in Anspruch genommen werden.
Frage: Wie können sich Anleger vor solchen Plattformen schützen?
Rechtsanwalt Iwanow: Der wichtigste Schritt ist die Prüfung der BaFin-Zulassung. Diese ist öffentlich einsehbar. Darüber hinaus gilt: Misstrauen bei unrealistischen Gewinnversprechen, Offshore-Adressen, fehlendem Impressum oder unklaren Geschäftsbedingungen. Sobald Begriffe wie „KI-Handel“, „garantierte Gewinne“ oder „schneller Vermögensaufbau“ ins Spiel kommen, sollten bei jedem seriösen Anleger die Alarmglocken läuten.
Frage: Vielen Dank, Herr Iwanow, für Ihre klare Einschätzung.
Rechtsanwalt Iwanow: Sehr gerne – bleiben Sie kritisch und handeln Sie informiert, nicht emotional.
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