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Interview mit Rechtsanwalt Iwanow: „Festgeldangebote ohne BaFin-Erlaubnis sind hochriskant“

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Redaktion: Herr Iwanow, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor den Webseiten aroma-finanz.com und aroma-finanzag.com. Was ist aus rechtlicher Sicht davon zu halten?

Rechtsanwalt Iwanow: Die BaFin-Warnung ist sehr ernst zu nehmen. Sie signalisiert, dass hier mutmaßlich Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis angeboten werden. Das ist in Deutschland verboten. Wer solche Dienste anbietet, muss von der BaFin zugelassen sein – das ist gesetzlich im Kreditwesengesetz geregelt.

Redaktion: Die Seiten werben mit Festgeldangeboten. Klingt erstmal seriös, oder?

Iwanow: Auf den ersten Blick ja. Festgeld ist vielen als sichere Anlageform bekannt. Doch genau das nutzen Betrüger aus. Sie ködern Anleger mit vermeintlich attraktiven Konditionen. Wenn die Anbieter aber keine Erlaubnis haben, besteht keine Kontrolle – und damit ein erhebliches Risiko, dass das investierte Geld einfach verschwindet.

Redaktion: Die BaFin spricht auch von gefälschten E-Mail-Adressen wie info@aroma-finanz.com. Wie können sich Verbraucher vor solchen Angeboten schützen?

Iwanow: Der wichtigste Schritt ist: misstrauisch sein und prüfen. Auf der Webseite der BaFin gibt es eine Unternehmensdatenbank. Dort kann man nachsehen, ob ein Anbieter überhaupt registriert ist. Fehlt dieser Eintrag, ist das ein klares Warnsignal. Auch unrealistische Zinssätze oder fehlende rechtliche Angaben auf der Website sollten stutzig machen.

Redaktion: Viele Anleger merken erst spät, dass sie betrogen wurden. Was kann man im Schadensfall tun?

Iwanow: Leider ist es in solchen Fällen oft schwierig, das Geld zurückzubekommen. Wenn Zahlungen per Kreditkarte oder Lastschrift erfolgt sind, kann ein sogenanntes Chargeback-Verfahren helfen. In jedem Fall sollte man schnell reagieren, Strafanzeige stellen und einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt einschalten. Aber wie gesagt: Wenn die Täter im Ausland sitzen oder unter falscher Identität agieren, wird es kompliziert.

Redaktion: Wie bewerten Sie die Warnungen der BaFin insgesamt?

Iwanow: Sie sind sehr wichtig und ein entscheidender Baustein des Verbraucherschutzes. Die BaFin kann nicht jeden Anbieter verhindern, aber sie warnt die Öffentlichkeit frühzeitig. Solche Warnmeldungen sollten ernst genommen und weiterverbreitet werden – besonders bei Angeboten, die so seriös erscheinen wie Festgeld.

Redaktion: Herr Iwanow, vielen Dank für das Gespräch.

Iwanow: Gern geschehen.

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