Frage: Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor den Plattformen instawirbel.de und instawirbel.com. Was ist aus Ihrer Sicht an diesem Fall besonders kritisch?
Rechtsanwalt Iwanow: Kritisch ist vor allem, dass hier offenbar unerlaubt Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Die Betreiber bleiben anonym, und es liegt keine Zulassung durch die BaFin vor – was gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer solche Dienstleistungen ohne Erlaubnis erbringt, verstößt gegen das Kreditwesengesetz und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz – mit potenziell erheblichen Risiken für Anleger.
Frage: Warum ist eine BaFin-Erlaubnis für solche Angebote überhaupt so wichtig?
Rechtsanwalt Iwanow: Eine Zulassung durch die BaFin ist ein zentrales Instrument des Anlegerschutzes. Sie verpflichtet Anbieter dazu, bestimmte Standards zu erfüllen – etwa bei Transparenz, Kapitalausstattung, Risikomanagement und Datenschutz. Fehlt diese Erlaubnis, sind weder Sicherheit noch Kontrolle gewährleistet. Anleger bewegen sich dann in einem rechtsfreien Raum, in dem Verluste kaum rückverfolgbar oder rechtlich durchsetzbar sind.
Frage: Was ist über die Betreiber von InstaWirbel bekannt?
Rechtsanwalt Iwanow: Laut BaFin handelt es sich um unbekannte Betreiber – das allein sollte bereits höchste Vorsicht auslösen. Wenn keine klaren Unternehmensdaten, kein Impressum oder keine verantwortlichen Personen genannt sind, handelt es sich oft um anonyme Plattformen mit betrügerischer Absicht. Solche Anbieter arbeiten häufig mit wechselnden Domains, neuen Namen und aggressiven Werbemethoden – meist mit dem Ziel, schnell Kapital einzusammeln.
Frage: Welche Risiken bestehen konkret für Anleger?
Rechtsanwalt Iwanow: Die Risiken sind erheblich. Wer bei einer solchen Plattform investiert, verliert unter Umständen sein gesamtes Kapital. Das Geld fließt häufig direkt auf nicht rückverfolgbare Auslandskonten oder in Krypto-Wallets. Viele dieser Seiten sind darauf ausgelegt, zunächst Gewinne vorzutäuschen, um weitere Einzahlungen zu provozieren – doch Auszahlungen erfolgen nicht. Das ist ein bekanntes Anlagetrugsmuster.
Frage: Was raten Sie Betroffenen, die bereits Kontakt zu InstaWirbel hatten oder investiert haben?
Rechtsanwalt Iwanow: Wichtig ist: Zahlungen sofort stoppen, alle Unterlagen und Kommunikationsverläufe sichern und Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Auch eine Meldung an die BaFin kann helfen, andere zu warnen. In manchen Fällen – z. B. bei Zahlungen per Kreditkarte oder SEPA-Überweisung – kann versucht werden, das Geld zurückzuholen. Hier lohnt sich der Gang zu einem spezialisierten Anwalt.
Frage: Wie kann man sich generell vor solchen Plattformen schützen?
Rechtsanwalt Iwanow: Prüfen Sie immer, ob ein Anbieter bei der BaFin zugelassen ist – die Unternehmensdatenbank ist öffentlich einsehbar. Misstrauen Sie Anbietern ohne Impressum, mit Sitz im Ausland oder unrealistischen Renditeversprechen. Und seien Sie besonders vorsichtig, wenn plötzlich zwei Domains wie instawirbel.de und .com gleichzeitig oder nacheinander aktiv sind – das kann ein Hinweis auf Tarnung oder Domainwechsel bei drohender Aufdeckung sein.
Frage: Vielen Dank, Herr Iwanow, für Ihre Einschätzung.
Rechtsanwalt Iwanow: Sehr gerne. Wachsamkeit und gesunder Menschenverstand sind im Online-Finanzmarkt oft die besten Schutzmechanismen.
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