Redaktion: Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor der Website eventus-ai.org, auf der offenbar unerlaubt Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Wie bewerten Sie diese Meldung?
RA Iwanow: Die Warnung ist ernst zu nehmen. Wenn die BaFin ermittelt und öffentlich warnt, dann besteht der dringende Verdacht, dass gegen deutsches Aufsichtsrecht verstoßen wurde – konkret gegen das Kryptomärkteaufsichtsgesetz, § 10 Absatz 7. Das bedeutet: Die Betreiber bieten Kryptodienstleistungen an, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis der BaFin. Solche Angebote sind illegal.
Redaktion: Was genau versteht man unter „Kryptowerte-Dienstleistungen“?
RA Iwanow: Darunter fallen unter anderem Verwahrung, Handel oder der Betrieb von Handelsplattformen für Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum. Auch Beratungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung dieser Vermögenswerte können dazugehören. In Deutschland sind diese Tätigkeiten erlaubnispflichtig.
Redaktion: Welche Risiken entstehen für Nutzer oder Investoren, die dennoch Angebote auf solchen Seiten nutzen?
RA Iwanow: Das größte Risiko ist der fehlende Anlegerschutz. Bei nicht lizenzierten Anbietern fehlt jede behördliche Kontrolle. Es gibt keine Garantie, dass Kundengelder sicher verwahrt werden oder überhaupt zurückfließen. In vielen Fällen handelt es sich schlicht um betrügerische Angebote. Verluste sind dann kaum rückholbar – auch rechtlich ist es oft sehr schwierig, dagegen vorzugehen.
Redaktion: Was kann man als Verbraucher tun, um sich zu schützen?
RA Iwanow: Ich empfehle grundsätzlich, vor jeder Investition die Unternehmensdatenbank der BaFin zu prüfen, ob der Anbieter zugelassen ist. Eine professionelle Website oder ein technisch anmutender Auftritt wie bei eventus-ai.org heißt nicht automatisch, dass es ein seriöser Anbieter ist. Vorsicht ist immer geboten, vor allem bei Versprechungen hoher Renditen und bei Sitz im Ausland.
Redaktion: Welche Konsequenzen drohen den Betreibern?
RA Iwanow: Der Betrieb ohne BaFin-Erlaubnis ist strafbar. Neben ordnungsrechtlichen Maßnahmen kann die BaFin den Betrieb untersagen. Außerdem drohen strafrechtliche Ermittlungen wegen unerlaubten Erbringens von Finanzdienstleistungen. Auch Auslieferungsersuchen oder internationale Strafverfolgung sind möglich, je nach Standort der Betreiber.
Redaktion: Wie bewerten Sie das Vorgehen der BaFin insgesamt?
RA Iwanow: Die BaFin erfüllt hier ihre Schutzfunktion für Verbraucher. Solche öffentlichen Warnungen sind wichtig, um frühzeitig auf dubiose Anbieter aufmerksam zu machen. Leider sind viele Betroffene schon investiert, bevor sie solche Meldungen überhaupt wahrnehmen.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Iwanow, für die Einschätzung.
RA Iwanow: Sehr gern. Bleiben Sie wachsam – gerade im Kryptobereich gilt: Vertrauen ist gut, BaFin-Erlaubnis ist besser.
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