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Interview mit Rechtsanwalt Iwanow zur BaFin-Warnung vor Axionto: Unerlaubte Anlageberatung via WhatsApp – ein Fall strukturierten Täuschungsmarketings

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Redaktion: Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor Axionto, das über WhatsApp-Gruppen Finanzempfehlungen an deutsche Anleger verteilt. Was ist aus juristischer Sicht an diesem Fall besonders heikel?

RA Iwanow: Besonders problematisch ist die Kombination aus anonymem Auftreten, fehlender Erlaubnis und gezielter Desinformation. Axionto betreibt auf der Website axionto.com offenbar unerlaubte Finanzdienstleistungen, insbesondere Anlageberatung, ohne über eine Zulassung der BaFin zu verfügen. Dazu kommen falsche Identitäten – etwa der angebliche Professor Lorenzo Riccardi –, die laut BaFin nicht existieren. Das spricht für ein vorsätzlich irreführendes Geschäftsmodell, das darauf abzielt, Vertrauen zu erschleichen und Anleger zu täuschen.

Redaktion: Welche Rolle spielt der Kommunikationsweg über WhatsApp?
RA Iwanow: WhatsApp-Gruppen werden immer häufiger für informelle und aggressive Akquise genutzt. Sie suggerieren eine gewisse Exklusivität und Vertrautheit, dienen aber de facto als Vertriebsinstrument für unseriöse Finanzangebote. Sobald Empfehlungen zu konkreten Finanzinstrumenten ausgesprochen werden, handelt es sich rechtlich um eine Finanzdienstleistung, die in Deutschland genehmigungspflichtig ist. Ohne BaFin-Erlaubnis ist das illegal.

Redaktion: Die BaFin nennt explizit § 37 Absatz 4 KWG und § 10 Absatz 7 KryptoMaAufsG. Wie sind diese Vorschriften einzuordnen?

RA Iwanow: § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes verbietet den unerlaubten Vertrieb von Bank- oder Finanzdienstleistungen. § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes ergänzt das für kryptobezogene Angebote. In beiden Fällen gilt: Wer ohne BaFin-Zulassung deutschen Anlegern solche Dienstleistungen anbietet – ob über Website oder WhatsApp – macht sich strafbar und riskiert erhebliche Sanktionen.

Redaktion: Wie erkennen Anleger, dass es sich um ein illegales Angebot handelt?

RA Iwanow: Es gibt klare Warnsignale:
Fehlendes Impressum,
keine Rechtsform oder Unternehmensdaten,
– Kontaktaufnahme über Messenger-Dienste,
– dubiose Experten mit nicht verifizierbarer Identität,
– Versprechen hoher Renditen.
Zudem hilft ein Blick in die BaFin-Unternehmensdatenbank – dort kann jeder kostenlos prüfen, ob der Anbieter zugelassen ist.

Redaktion: Welche Risiken bestehen für Anleger, die auf die Empfehlungen von Axionto eingehen?

RA Iwanow: Die Risiken sind erheblich. Oft führen solche Empfehlungen zu Investitionen in nicht regulierte Produkte, gefälschte Plattformen oder Schneeballsysteme. Anleger verlieren im schlimmsten Fall ihr gesamtes Kapital – ohne Chance auf Rückforderung. Hinzu kommt das Risiko des Datenmissbrauchs, wenn persönliche Informationen übermittelt wurden.

Redaktion: Was sollten Betroffene jetzt tun?

RA Iwanow: Wer mit Axionto oder „Professor Riccardi“ in Kontakt war oder investiert hat, sollte

  1. alle Unterlagen sichern,

  2. sofort den Kontakt abbrechen,

  3. Anzeige bei der Polizei erstatten,

  4. Zahlungsdienstleister informieren,
    und sich anwaltlich beraten lassen. In manchen Fällen lassen sich Rückbuchungen oder zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen – insbesondere, wenn Zahlungen über nachvollziehbare Kanäle liefen.

Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Iwanow.
RA Iwanow: Sehr gern. Der Fall Axionto zeigt, wie dreist manche Anbieter inzwischen digitale Kanäle nutzen, um sich der Regulierung zu entziehen. Anleger sollten immer wachsam sein – besonders bei vermeintlich persönlichen Empfehlungen über WhatsApp oder soziale Medien.

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