Redaktion: Herr Rechtsanwalt Iwanow, die BaFin hat der PSD Bank München eG zusätzliche Eigenmittelanforderungen auferlegt. Was bedeutet das konkret?
Rechtsanwalt Iwanow: Die BaFin verlangt, dass die Bank mehr Eigenkapital vorhält, als es die allgemeinen Anforderungen der EU-Eigenmittelverordnung (CRR) vorsehen. Der Hintergrund ist eine „besondere Geschäftssituation“ – in diesem Fall ein notwendiger Umbau des Geschäftsmodells im aktuellen Zinsumfeld. Das ist keine Strafe, sondern eine vorbeugende Maßnahme.
Redaktion: Wie ist diese Maßnahme rechtlich einzuordnen?
Rechtsanwalt Iwanow: Sie basiert auf § 10 Abs. 3 Kreditwesengesetz. Damit kann die BaFin im Einzelfall über die pauschalen Anforderungen hinausgehen, wenn sie besondere Risiken sieht – etwa durch strukturelle Veränderungen, wie sie hier durch die Zinswende nötig wurden.
Redaktion: Bedeutet das, dass die Bank in Schwierigkeiten ist?
Rechtsanwalt Iwanow: Nicht unbedingt. Solche Auflagen sind häufig ein Instrument der vorsorgenden Aufsicht. Sie zeigen, dass die BaFin Risiken frühzeitig erkannt hat und aktiv gegensteuert. Die Bank befindet sich in einem gesteuerten Umstrukturierungsprozess, der bereits begonnen hat – unter Beobachtung der Aufsicht.
Redaktion: Was heißt das für Kundinnen und Kunden?
Rechtsanwalt Iwanow: Für Kundinnen und Kunden ändert sich kurzfristig nichts. Einlagen sind weiter geschützt. Mittel- bis langfristig wird die Bank ihr Geschäftsmodell anpassen müssen – möglicherweise mit Auswirkungen auf Produkte oder Filialstruktur. Aber das Ziel ist, die Stabilität zu sichern, nicht zu gefährden.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Rechtsanwalt Iwanow.
Rechtsanwalt Iwanow: Gern geschehen.
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