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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zu den Investitionsmöglichkeiten bei der RING Nährmittel GmbH i. G.

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Redaktion: Herr Reime, die RING Nährmittel GmbH i. G. bietet Investoren verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten mit Renditen ab 4,5 % bis 6,5 % p.a. an. Wie bewerten Sie diese Angebote aus rechtlicher und anlegerseitiger Sicht?

Jens Reime: Grundsätzlich handelt es sich hierbei um alternative Finanzierungsmodelle, die für Unternehmen eine Möglichkeit darstellen, Kapital außerhalb des klassischen Bankenkredits zu beschaffen. Für Investoren können diese Modelle interessant sein, da sie attraktive Renditechancen bieten. Allerdings sind solche Beteiligungen auch mit erheblichen Risiken verbunden – insbesondere mit dem Risiko eines Totalverlusts.

Redaktion: Die RING Nährmittel GmbH i. G. befindet sich noch in der Gründung („i. G.“ steht für „in Gründung“). Welche rechtlichen Besonderheiten ergeben sich daraus für Anleger?

Jens Reime: Dass sich das Unternehmen noch in der Gründung befindet, bedeutet, dass es noch nicht als vollwertige GmbH im Handelsregister eingetragen ist. Dies kann für Anleger ein zusätzliches Risiko darstellen, weil die Gesellschaft möglicherweise noch nicht über gesicherte wirtschaftliche Strukturen verfügt. Zudem haften die Gründer bis zur Eintragung persönlich für Verbindlichkeiten. Investoren sollten also genau prüfen, wie weit die Gründung bereits fortgeschritten ist und ob die wirtschaftliche Basis für die versprochenen Renditen tragfähig erscheint.

Redaktion: Welche Risiken bestehen konkret für Investoren bei den angebotenen Anlageformen?

Jens Reime:

  • Genussrechte und stille Beteiligungen: Hier besteht ein unmittelbares Beteiligungsrisiko, da die Anleger nicht nur am Gewinn, sondern auch an den Verlusten des Unternehmens teilhaben. Die Rückzahlung erfolgt lediglich zum Buchwert, sodass Anleger bei wirtschaftlichen Problemen mit einer deutlich reduzierten Rückzahlung oder sogar einem Totalverlust rechnen müssen.
  • Namensschuldverschreibungen: Diese Anleihen bieten eine feste Verzinsung von 5 % p.a., sind aber nur so sicher wie die Bonität des Unternehmens. Da es sich um vinkulierte Namensschuldverschreibungen handelt, ist eine Weiterveräußerung nicht ohne Weiteres möglich.
  • Nachrangdarlehen: Diese stellen die riskanteste Anlageform dar, da sie im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden. Es besteht ein hohes Risiko, dass Anleger im schlimmsten Fall leer ausgehen.
  • Grundbuchbesichertes Darlehen: Diese Option erscheint auf den ersten Blick als die sicherste Variante, da sie mit einer Grundbucheintragung abgesichert sein soll. Allerdings kommt es darauf an, welche Rangstelle die Besicherung im Grundbuch hat. Wenn das Unternehmen bereits andere Belastungen auf die Immobilie eingetragen hat, könnte die Sicherheit für Anleger geringer ausfallen als erwartet.

Redaktion: Die Mindestlaufzeiten reichen von vier bis sieben Jahren. Wie bewerten Sie diese langfristige Kapitalbindung?

Jens Reime: Eine so lange Kapitalbindung bedeutet für Investoren, dass sie auf das eingesetzte Kapital über Jahre nicht zugreifen können. Sollte sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens verschlechtern oder sich der Markt verändern, kann dies erhebliche Nachteile für Anleger haben. Zudem sind die Kündigungsfristen mit zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres vergleichsweise lang. Wer kurzfristige Liquidität benötigt, sollte sich genau überlegen, ob eine solche Anlage geeignet ist.

Redaktion: Die Beteiligungen fallen nicht unter die Prospektpflicht gemäß Vermögensanlagengesetz. Was bedeutet das für Anleger?

Jens Reime: Da keine Prospektpflicht besteht, gibt es keinen behördlich geprüften Verkaufsprospekt, der umfassende Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens enthalten müsste. Anleger müssen sich daher auf die freiwillig bereitgestellten Unterlagen verlassen. Ich empfehle dringend, alle Informationen sorgfältig zu prüfen und sich nicht allein auf die Renditeversprechen zu verlassen.

Redaktion: Welche Maßnahmen sollten Investoren ergreifen, um sich bestmöglich abzusichern?

Jens Reime:

  1. Sorgfältige Prüfung der Vertragsunterlagen: Anleger sollten genau verstehen, welche Rechte und Pflichten mit ihrer Beteiligung verbunden sind.
  2. Bonitätsprüfung des Unternehmens: Da das Unternehmen noch in Gründung ist, sollten Anleger sich über die wirtschaftliche Tragfähigkeit und bisherige Erfolge der Geschäftsführung informieren.
  3. Absicherung durch Grundbuchbesicherung: Falls eine Grundbuchabsicherung angeboten wird, sollte genau geprüft werden, welche Rangstelle diese im Grundbuch hat und ob sie ausreicht, um das Investment abzusichern.
  4. Risikobewertung durch Experten: Eine unabhängige rechtliche oder finanzielle Beratung kann helfen, mögliche Risiken besser einzuschätzen.

Redaktion: Abschließend gefragt: Ist eine Investition in die RING Nährmittel GmbH i. G. aus Ihrer Sicht empfehlenswert?

Jens Reime: Das hängt stark von der individuellen Risikobereitschaft des Anlegers ab. Wer bereit ist, ein unternehmerisches Risiko einzugehen, kann hier Chancen sehen. Wer jedoch Wert auf Sicherheit legt, sollte sich bewusst sein, dass die angebotenen Beteiligungen mit erheblichen Risiken verbunden sind. Eine gründliche Prüfung und eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sind essenziell.

Redaktion: Vielen Dank für das informative Gespräch, Herr Reime.

Jens Reime: Sehr gerne.

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