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Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow

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In einem Interview erklärt Rechtsanwalt Michael Iwanow, was betroffene Anleger nun tun können, nachdem die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) vor den Angeboten von Profit Phantom warnt. Die Finanzaufsicht hat den Verdacht, dass die Betreiber der Website profitphantom.io ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Diese Warnung betrifft vor allem Verbraucher, die möglicherweise in betrügerische Angebote auf dieser Plattform investiert haben.

Wichtige Informationen zur Situation:

  1. Was die BaFin feststellt:
    • Die BaFin hat festgestellt, dass die Betreiber von Profit Phantom ohne eine entsprechende Erlaubnis Finanz- und Kryptodienstleistungen anbieten. Dies stellt einen Verstoß gegen das KWG (Gesetz über das Kreditwesen) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz dar, welches regelt, dass solche Dienstleistungen nur mit einer BaFin-Lizenz angeboten werden dürfen.
    • Betreiber von Finanz- und Kryptodienstleistungen müssen über eine Genehmigung verfügen, die sicherstellt, dass sie die Anforderungen an Verbraucherschutz und Markttransparenz erfüllen.
  2. Was betroffene Anleger tun können:
    • Rechtsberatung suchen: Anwalt Michael Iwanow rät betroffenen Anlegern, sofort rechtlichen Rat einzuholen, wenn sie bereits in Profit Phantom investiert haben oder dort Gelder verloren haben. Ein Anwalt kann helfen, die rechtlichen Schritte zu klären, um das investierte Kapital zurückzufordern, sofern dies möglich ist.
    • Ermittlung der Betreiber: Die Identität der Betreiber von Profit Phantom ist derzeit unklar. Ein Rechtsanwalt kann helfen, mehr über die Betreiber herauszufinden und mögliche rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten.
    • Anzeige bei den Behörden: Wenn man glaubt, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollte eine Anzeige bei der BaFin sowie bei den Landeskriminalämtern oder dem Bundeskriminalamt erfolgen. Diese Institutionen können Ermittlungen einleiten und mögliche Rückforderungen unterstützen.
  3. Vorbeugende Maßnahmen:
    • Gründliche Recherche: Rechtsanwalt Iwanow betont, dass Anleger im Internet besonders vorsichtig sein sollten. Vor einer Geldanlage sollten immer Informationen eingeholt werden, etwa in der BaFin-Unternehmensdatenbank, um zu überprüfen, ob das Unternehmen, bei dem man investieren möchte, tatsächlich zugelassen ist.
    • Schutz vor Betrug: In der „Vorsicht, Betrug“-Podcastreihe der BaFin werden Tipps gegeben, wie man sich vor betrügerischen Finanzangeboten schützt. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung von Lizenzen und die Meidung von Angeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein.
  4. Was die BaFin zusätzlich empfiehlt:
    • Die BaFin empfiehlt, bei unbekannten oder unseriösen Finanzangeboten besonders vorsichtig zu sein und im Zweifel keine Gelder zu investieren. Vor allem bei Angeboten, die keine vollständigen Informationen zu den Unternehmensbetreibern oder den angebotenen Dienstleistungen bereitstellen, sollte ein starkes Misstrauen gehegt werden.

Fazit:

Betroffene Anleger sollten nicht zögern, sich rechtzeitig Unterstützung zu suchen und die nötigen Schritte einzuleiten, um mögliche Verluste zu minimieren oder eine Rückforderung zu versuchen. Der schnelle Kontakt zu einem Anwalt und das Melden des Vorfalls bei den zuständigen Behörden sind wichtige erste Schritte, um sich vor den finanziellen und rechtlichen Folgen des Betrugs zu schützen.

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