Redaktion: Herr Rechtsanwalt Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor einem betrügerischen Jobangebot unter dem Namen der Fembeck Finance GmbH. Was ist hier genau passiert?
RA Michael Iwanow: In diesem Fall wurde der Name eines tatsächlich existierenden, seriösen Unternehmens missbraucht, um ein betrügerisches Jobangebot zu veröffentlichen. Die Täter geben sich als Fembeck Finance GmbH aus und bieten angeblich eine Tätigkeit als „Support für Handelssysteme“ im Homeoffice an. In Wahrheit geht es aber darum, dass die angeworbenen Personen Geldtransfers für Dritte durchführen oder Kryptowährungen wie Bitcoin kaufen und weiterleiten – was sie selbst in eine strafbare Lage bringen kann.
Redaktion: Also steckt hinter dem Jobangebot ein klassischer Identitätsmissbrauch?
RA Iwanow: Ganz genau. Identitätsmissbrauch bedeutet, dass der Name oder andere Unternehmensmerkmale – wie Logo, Anschrift oder Website-Inhalte – ohne Wissen und Zustimmung des echten Unternehmens verwendet werden, um den Anschein von Seriosität zu erwecken. Die Täter nutzen den guten Ruf des Unternehmens, um Vertrauen zu erzeugen und die Opfer zu manipulieren.
Redaktion: Welche Risiken bestehen für die Menschen, die auf solche Jobangebote hereinfallen?
RA Iwanow: Sie riskieren nicht nur den Verlust ihres Geldes, sondern auch eine mögliche strafrechtliche Verfolgung. Wer etwa Konten zur Verfügung stellt oder Kryptowährungen für Dritte kauft und weiterleitet, kann sich wegen Geldwäsche, Beihilfe zum Betrug oder Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz strafbar machen – auch wenn man selbst getäuscht wurde. Man wird zum sogenannten „Finanzagenten“, oft ohne es zu wissen.
Redaktion: Die BaFin weist darauf hin, dass für Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen eine Erlaubnis erforderlich ist. Warum ist das so wichtig?
RA Iwanow: Derartige Dienste unterliegen in Deutschland einer strengen Regulierung, um genau solche Missbrauchsfälle und kriminellen Strukturen zu verhindern. Wer ohne Lizenz Zahlungsdienste anbietet – direkt oder über gutgläubige Dritte – handelt illegal. Deshalb ist es ein Alarmsignal, wenn in einem Jobangebot plötzlich von Geldtransfers oder Bitcoin-Weiterleitungen die Rede ist.
Redaktion: Was können Betroffene tun, wenn sie so ein Angebot erhalten oder bereits darauf hereingefallen sind?
RA Iwanow: Zunächst: Ruhe bewahren, nichts weiter überweisen, keine Daten mehr herausgeben. Und dann unbedingt Anzeige erstatten – bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft. Auch eine Meldung an die BaFin ist sinnvoll. Zudem rate ich dazu, die eigene Bank zu informieren, insbesondere wenn bereits Geldflüsse über das eigene Konto liefen. Eine anwaltliche Beratung kann helfen, die persönliche Strafbarkeit zu klären und sich zu schützen.
Redaktion: Wie lässt sich ein solches Jobangebot im Vorfeld erkennen?
RA Iwanow: Seriöse Unternehmen verlangen keine Finanztransaktionen über das Konto von Mitarbeitenden. Wenn solche Anforderungen im Spiel sind, sollte man sofort misstrauisch werden. Auch eine fehlende persönliche Kontaktaufnahme, schlechte Grammatik in E-Mails, ungewöhnliche Domainnamen der Website oder ein fehlendes Impressum sind klare Warnzeichen.
Redaktion: Herr Iwanow, vielen Dank für Ihre aufschlussreichen Hinweise.
RA Iwanow: Sehr gerne. Solche Fälle nehmen leider zu – Aufklärung ist deshalb entscheidend.
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