Die Nachrangigkeit von Finanzierungen spielt eine entscheidende Rolle, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder Insolvenz anmeldet. Viele Anleger sind sich nicht bewusst, welche Risiken damit verbunden sind. Rechtsanwalt Michael Iwanow aus Dresden ist auf Kapitalmarktrecht spezialisiert und erklärt im Interview, warum nachrangige Finanzierungen für Anleger besonders gefährlich sein können und worauf sie achten sollten.
Was bedeutet Nachrangigkeit genau, Herr Iwanow?
Michael Iwanow:
Der Begriff Nachrangigkeit bedeutet, dass eine Forderung im Fall einer Insolvenz oder Liquidation eines Unternehmens erst nach anderen Verbindlichkeiten bedient wird. Es gibt eine klare Rangfolge, nach der Gläubiger in einem Insolvenzverfahren ausgezahlt werden.
Ganz oben stehen gesicherte Gläubiger, also beispielsweise Banken mit erstrangigen Krediten, die durch Sicherheiten wie Immobilien oder Maschinen abgesichert sind. Danach folgen ungesicherte Gläubiger, also Investoren oder Lieferanten, die keine Sicherheiten haben. Erst ganz am Ende der Kette kommen die nachrangigen Gläubiger – und oft bleibt für sie nichts mehr übrig, weil das Insolvenzvermögen bereits aufgebraucht ist.
Nachrangige Finanzierungen sind für Unternehmen sehr attraktiv, weil sie quasi wie Eigenkapital behandelt werden, ohne dass sie Anteile am Unternehmen abgeben müssen. Für Anleger hingegen bedeutet es ein hohes Risiko, da sie im Insolvenzfall oft komplett leer ausgehen.
Warum sind nachrangige Finanzierungen für Anleger so riskant?
Michael Iwanow:
Das Hauptrisiko besteht darin, dass nachrangige Gläubiger erst dann bedient werden, wenn alle anderen Verbindlichkeiten abbezahlt sind. Das bedeutet:
- Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, fließt das vorhandene Vermögen zuerst an gesicherte Gläubiger, Banken oder den Staat (z. B. für Steuerverbindlichkeiten).
- Falls danach noch etwas übrig ist, erhalten ungesicherte Gläubiger eine Quote – oft nur ein Bruchteil ihrer ursprünglichen Forderung.
- Erst wenn alle anderen Forderungen beglichen wurden, kommen nachrangige Gläubiger an die Reihe. In den meisten Fällen bleibt dann kein Geld mehr übrig, sodass Anleger einen Totalverlust erleiden.
Ein weiteres Problem: In vielen Verträgen zu nachrangigen Finanzierungen gibt es eine sogenannte qualifizierte Nachrangklausel. Diese besagt, dass das Unternehmen die Rückzahlung nicht leisten muss, wenn dadurch seine wirtschaftliche Lage gefährdet wird. Das bedeutet, dass Anleger nicht nur im Insolvenzfall leer ausgehen können, sondern auch dann, wenn das Unternehmen wirtschaftliche Probleme hat – selbst wenn es offiziell noch nicht insolvent ist.
Gibt es bekannte Fälle, in denen Anleger durch Nachrangigkeit ihr Geld verloren haben?
Michael Iwanow:
Ja, leider gibt es viele solcher Fälle. Ein bekanntes Beispiel ist die Insolvenz von Prokon im Jahr 2014. Das Unternehmen hatte über Nachrangdarlehen mehr als eine Milliarde Euro bei Privatanlegern eingesammelt. Als Prokon zahlungsunfähig wurde, gingen Tausende Anleger leer aus oder bekamen nur einen Bruchteil ihres Geldes zurück.
Ein weiteres Beispiel ist German Pellets, ein Unternehmen aus der Holzpellet-Branche, das 2016 Insolvenz anmeldete. Viele Anleger hatten dort Nachrangdarlehen investiert, ohne sich der Risiken bewusst zu sein. Auch hier gab es massive Verluste für die Betroffenen.
Diese Fälle zeigen, wie trügerisch die Sicherheit einer solchen Geldanlage sein kann. Viele Anleger dachten, sie würden einfach ihr Geld zurückbekommen – doch aufgrund der Nachrangklausel war ihr Kapital quasi verloren, sobald das Unternehmen in Schwierigkeiten geriet.
Woran erkennen Anleger, ob sie in eine nachrangige Finanzierung investieren?
Michael Iwanow:
Oft sind nachrangige Finanzierungen nicht sofort als solche erkennbar. Anleger müssen sehr genau auf die Vertragsklauseln achten. Wichtige Begriffe, die auf Nachrangigkeit hinweisen, sind zum Beispiel:
- „Nachrangdarlehen“ oder „qualifizierte Nachrangklausel“
- „Zahlung nur aus Bilanzgewinn“ – das bedeutet, dass das Unternehmen nur dann zurückzahlen muss, wenn es Gewinne macht
- „Rangrücktritt“ – das heißt, die Forderung wird im Insolvenzfall hintangestellt
Viele Unternehmen bewerben solche Produkte mit hohen Zinsen, um Anleger anzulocken. Doch hohe Renditen bedeuten in der Regel auch hohe Risiken. Wer in eine Kapitalanlage investiert, sollte sich immer fragen: Warum bekomme ich mehr Zinsen als bei einer normalen Bank? Meistens ist die Antwort: Weil das Risiko deutlich höher ist.
Was können Anleger tun, wenn sie bereits in eine nachrangige Finanzierung investiert haben?
Michael Iwanow:
Wenn ein Unternehmen, in das Sie investiert haben, wirtschaftliche Probleme bekommt, sollten Sie sofort handeln. Folgende Schritte sind wichtig:
- Vertragsunterlagen prüfen – Sind Nachrangklauseln enthalten? Ist eine qualifizierte Nachrangigkeit vereinbart?
- Einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht einschalten – Oft gibt es juristische Wege, um Forderungen trotzdem durchzusetzen.
- Sich mit anderen Anlegern vernetzen – Auf Plattformen wie investigate.jetzt können Betroffene Informationen austauschen.
- Frühzeitig Alternativen prüfen – Falls noch möglich, sollte versucht werden, die Investition zu verkaufen oder umzustrukturieren.
Je früher ein Anleger auf Probleme reagiert, desto größer ist die Chance, dass er zumindest einen Teil seines Geldes rettet.
Welche gesetzlichen Schutzmechanismen gibt es für Anleger?
Michael Iwanow:
Leider sind die gesetzlichen Schutzmechanismen bei Nachrangdarlehen noch immer unzureichend. Zwar hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren einige Verbesserungen vorgenommen, aber viele Anleger sind sich der Risiken immer noch nicht bewusst.
Seit 2015 gibt es das Kleinanlegerschutzgesetz, das einige strengere Anforderungen an die Vermarktung solcher Finanzprodukte stellt. Unternehmen müssen transparenter auf Risiken hinweisen und dürfen nicht mehr so aggressiv werben. Trotzdem gibt es noch viele Grauzonen, in denen unseriöse Anbieter Anleger in gefährliche Investitionen locken.
Mein Rat an Anleger: Seien Sie skeptisch. Wenn eine Anlage hohe Zinsen verspricht, prüfen Sie genau, warum das so ist – und ob es nicht bessere Alternativen gibt.
Ihr abschließender Rat an Anleger?
Michael Iwanow:
Nachrangige Finanzierungen sind hochriskante Anlagen, die für Privatanleger oft ungeeignet sind. Wer dennoch investieren will, sollte sich bewusst sein, dass er im schlimmsten Fall sein gesamtes Kapital verlieren kann.
Mein Tipp:
✔ Nur investieren, wenn man das Geld im schlimmsten Fall komplett abschreiben kann.
✔ Immer die Vertragsklauseln genau prüfen und auf Begriffe wie „Nachrang“, „Rangrücktritt“ oder „qualifizierte Nachrangklausel“ achten.
✔ Im Zweifel einen Experten für Kapitalmarktrecht konsultieren.
Wenn Anleger sich dieser Risiken bewusst sind, können sie informierte Entscheidungen treffen und vermeiden, in eine finanzielle Falle zu tappen.
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Iwanow!
Michael Iwanow:
Sehr gerne! Ich hoffe, dass dieses Interview Anlegern hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen.
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