Redaktion: Herr Rechtsanwalt Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor dubiosen Aktienempfehlungen in WhatsApp-Gruppen. Was genau ist aus Ihrer Sicht daran so problematisch?
RA Michael Iwanow: Das Hauptproblem liegt darin, dass diese Empfehlungen häufig nicht auf objektiver Analyse oder nachvollziehbaren Fundamentaldaten beruhen, sondern allein dem Zweck dienen, bestimmte Aktien künstlich in die Höhe zu treiben – sogenanntes „Pump and Dump“. Dabei werden insbesondere Kleinanleger durch geschicktes Marketing in sozialen Medien wie WhatsApp oder Telegram emotional unter Druck gesetzt: Hohe Gewinne, bekannte Namen, vermeintliche Insiderinformationen. Das alles ist nicht selten frei erfunden.
Redaktion: Die BaFin spricht konkret die Aktie von Canaan Inc. und weitere Titel an. Wie schätzen Sie das ein?
RA Iwanow: Dass die BaFin hier konkret Namen nennt, ist bemerkenswert und ein klarer Hinweis darauf, wie ernst man die Lage nimmt. Einige dieser Aktien sind in Deutschland gar nicht oder nur im Freiverkehr handelbar – ein Marktsegment, das nicht so streng reguliert ist wie der regulierte Markt. Das macht solche Titel anfällig für Kursmanipulationen. Die Herkunft der Aktien – zum Beispiel Cayman Islands – sollte ebenfalls wachsam machen.
Redaktion: Viele der vermeintlichen Tipps stammen von Fake-Profilen angeblich prominenter Finanzexperten. Was bedeutet das rechtlich?
RA Iwanow: Wenn fremde Identitäten verwendet werden, um Anleger zu täuschen, handelt es sich um eine strafbare Handlung – meist im Bereich des Betrugs oder der Marktmanipulation. Auch die Initiatoren der WhatsApp-Gruppen machen sich in vielen Fällen strafbar, etwa wegen unzulässiger Finanzdienstleistungen oder Irreführung nach dem Wertpapierhandelsgesetz.
Redaktion: Gibt es eine rechtliche Handhabe für geschädigte Anleger?
RA Iwanow: Ja, aber sie ist in der Praxis leider schwierig umzusetzen. Oft agieren die Täter aus dem Ausland oder nutzen Strohmänner. Geschädigte Anleger sollten dennoch umgehend Anzeige erstatten und alle Kommunikationsverläufe sichern. In Einzelfällen kann auch zivilrechtlich versucht werden, Schadensersatz geltend zu machen – etwa, wenn eine konkrete Täuschung nachweisbar ist.
Redaktion: Wie können sich Anleger generell vor solchen Fallen schützen?
RA Iwanow: Skepsis ist der beste Ratgeber. Niemand verschenkt Geld. Wenn mit enormen Gewinnen in kürzester Zeit geworben wird, sollte man grundsätzlich Abstand nehmen. Außerdem sollte man niemals auf Empfehlungen reagieren, die über WhatsApp, Telegram oder soziale Netzwerke ohne vorherige Prüfung an seriöser Stelle verbreitet werden. Und: Nur bei lizenzierten Anbietern handeln und bei unbekannten Aktien immer mehrere Quellen heranziehen.
Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Iwanow.
RA Iwanow: Sehr gerne. Anlegeraufklärung ist heute wichtiger denn je.
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