Redaktion: Rechtsanwalt Reime, die BaFin warnt aktuell vor der Website fivest.online. Was ist aus Ihrer Sicht an diesem Fall besonders auffällig?
Rechtsanwalt Reime: Besonders auffällig ist, dass der Betreiber unter dem Namen „Fivest“ auftritt, ohne Rechtsform, ohne Impressum, ohne Sitzangabe. Das ist aus juristischer Sicht ein klares Warnsignal. Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, braucht dafür eine Erlaubnis der BaFin. Wer diese nicht vorweisen kann und gleichzeitig anonym auftritt, handelt höchstwahrscheinlich rechtswidrig – und das birgt erhebliche Risiken für Anleger.
Redaktion: Die BaFin erwähnt auch, dass dieser Betreiber offenbar hinter mehreren inzwischen abgeschalteten Websites steckt. Was bedeutet das?
Rechtsanwalt Reime: Das spricht für ein wiederholtes und systematisches Vorgehen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass betrügerische Anbieter immer wieder neue Domains registrieren, wenn frühere Seiten gesperrt oder negativ auffällig wurden. Das Ziel ist es, sich der Kontrolle zu entziehen und möglichst lange ungestört weiterzuagieren.
Redaktion: Welche Gefahren bestehen konkret für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Rechtsanwalt Reime: Es gibt keine Aufsicht, keinen Anlegerschutz und in der Regel keine Chance, das investierte Geld zurückzubekommen. Auch eine Kontaktaufnahme oder rechtliche Durchsetzung ist extrem schwierig, wenn weder ein Unternehmenssitz noch eine juristische Struktur erkennbar ist. Oft sind solche Seiten Teil von organisierten Betrugssystemen, die auf maximale Intransparenz setzen.
Redaktion: Was sollten Personen tun, die auf fivest.online investiert haben oder kontaktiert wurden?
Rechtsanwalt Reime: Wer bereits Zahlungen geleistet hat, sollte sofort handeln: Zahlungsbelege sichern, Strafanzeige erstatten, und – sofern möglich – bei Kreditkarten- oder SEPA-Zahlungen ein Chargeback-Verfahren über die Bank einleiten. Eine rechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt ist in solchen Fällen sehr zu empfehlen.
Redaktion: Wie kann man sich generell vor solchen Angeboten schützen?
Rechtsanwalt Reime: Seriöse Anbieter nennen immer eine vollständige Rechtsform, eine ladungsfähige Anschrift und eine BaFin-Zulassung, die sich in der Unternehmensdatenbank prüfen lässt. Fehlen diese Angaben – oder sind sie auffällig vage –, sollte man konsequent die Finger davon lassen. Misstrauen ist in solchen Fällen keine Schwäche, sondern kluger Selbstschutz.
Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Rechtsanwalt Reime.
Rechtsanwalt Reime: Gern geschehen.
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