Frage: Herr Reime, die BaFin warnt aktuell vor der Website mega-platz.pro. Was ist aus rechtlicher Sicht besonders auffällig an diesem Fall?
Rechtsanwalt Reime: Auffällig ist zunächst die Struktur der Website selbst. Die Plattform nutzt denselben Aufbau und Sprachstil wie eine ganze Reihe anderer dubioser Trading-Plattformen, vor denen die BaFin in den vergangenen Monaten bereits gewarnt hat. Der identische Eingangssatz „Optimieren Sie Ihr Trading mit…“ ist ein klares Indiz dafür, dass hier systematisch betrügerische Seiten unter wechselnden Domains betrieben werden.
Frage: Welche konkreten Vorwürfe erhebt die BaFin?
Rechtsanwalt Reime: Die BaFin hat den begründeten Verdacht, dass über mega-platz.pro unerlaubt Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden – und zwar ohne die dafür notwendige Erlaubnis gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Das bedeutet: Anleger handeln mit Anbietern, die weder reguliert noch beaufsichtigt sind.
Frage: Welche Risiken bestehen für Anleger?
Rechtsanwalt Reime: Die Risiken sind erheblich. Wer über solche Plattformen investiert, setzt sich der Gefahr aus, dass Einzahlungen nie wieder zurückfließen. Zudem wird häufig versucht, durch psychologischen Druck immer höhere Einlagen zu erzwingen. Nicht selten verschwinden die Betreiber samt Website irgendwann spurlos – meist ins Ausland. Eine rechtliche Rückverfolgung ist dann sehr schwierig.
Frage: Was unterscheidet solche Plattformen von legalen Anbietern?
Rechtsanwalt Reime: Seröse Anbieter sind bei der BaFin registriert und verfügen über eine gültige Lizenz, die in der Unternehmensdatenbank öffentlich einsehbar ist. Sie haben ein vollständiges Impressum, transparente Geschäftsbedingungen und einen klar geregelten Umgang mit Einlagen und Auszahlungen. Bei Plattformen wie mega-platz.pro fehlt all das – oder es wird bewusst gefälscht.
Frage: Wie können sich Anleger schützen?
Rechtsanwalt Reime: Indem sie wachsam bleiben und insbesondere:
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Die BaFin-Datenbank nutzen, um Anbieter vorab zu prüfen.
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Bei gleichlautenden Werbeversprechen oder identischem Wording auf verschiedenen Domains misstrauisch werden.
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Keine persönlichen Daten oder Ausweiskopien ungesichert übermitteln.
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Bei Zweifeln unabhängigen rechtlichen Rat einholen – lieber zu früh als zu spät.
Frage: Was raten Sie Betroffenen, die bereits investiert haben?
Rechtsanwalt Reime: Wichtig ist, sofort die Zahlungen zu stoppen und Beweise zu sichern: Screenshots, Kommunikation, Kontoauszüge. Je nach Zahlungsmethode besteht die Chance auf ein Chargeback oder Rückbuchung. Parallel sollten Sie Strafanzeige erstatten und anwaltlich prüfen lassen, ob zivilrechtliche Schritte möglich sind – auch gegen etwaige Mittelsmänner oder Zahlungsdienstleister.
Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Reime.
Rechtsanwalt Reime: Sehr gerne. Fälle wie dieser zeigen, wie wichtig Aufklärung und schnelle Reaktion sind.
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