Frage: Herr Reime, die BaFin warnt erneut vor dem Anbieter Turbon – diesmal unter der Domain turbon.vip. Was ist aus Ihrer Sicht rechtlich problematisch?
Rechtsanwalt Reime: Der Fall ist eindeutig: Die Betreiber der Website turbon.vip bieten laut BaFin unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an – ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin, wie sie § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes vorschreiben. Solche Angebote sind illegal und potenziell gefährlich für Verbraucher.
Frage: Die BaFin hatte zuvor bereits vor anderen Turbon-Domains gewarnt. Was bedeutet das?
Rechtsanwalt Reime: Das ist ein typisches Muster. Wenn eine betrügerische Plattform wie turbon.co oder turbonpro.co von Behörden erkannt und öffentlich gewarnt wird, wechseln die Betreiber einfach die Domain – in diesem Fall zu turbon.vip. Der Name bleibt gleich, das Geschäftsmodell bleibt gleich, aber die Webadresse ändert sich. Dieses Verhalten ist ein klassisches Indiz für systematischen Anlagebetrug.
Frage: Was sind die Risiken für Anleger?
Rechtsanwalt Reime: Die Risiken sind erheblich. Wer Geld über eine solche Plattform investiert, verliert häufig die Kontrolle über sein Kapital. Rückzahlungen bleiben aus, Kommunikation bricht ab, und die Anbieter sind meist nicht greifbar – weder rechtlich noch tatsächlich. Viele dieser Seiten sind nur kurzfristig aktiv, um möglichst viele Einzahlungen zu generieren, bevor sie wieder vom Netz verschwinden oder unter neuer Adresse weitermachen.
Frage: Wie können Anleger erkennen, ob eine Plattform wie Turbon seriös ist?
Rechtsanwalt Reime: Ein erster und wichtiger Schritt ist die Prüfung in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Wenn der Anbieter dort nicht gelistet ist, sollte man nicht investieren. Weitere Warnsignale sind: fehlendes Impressum, unrealistische Renditeversprechen, Offshore-Sitz, wechselnde Domains und aggressive Werbung – oft über soziale Medien oder Messenger-Dienste.
Frage: Was raten Sie Personen, die bereits investiert haben oder Kontakt zu Turbon hatten?
Rechtsanwalt Reime: Betroffene sollten sofort alle Zahlungen stoppen, alle Unterlagen sichern – also Kontoauszüge, E-Mails, Chatverläufe – und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Auch eine Meldung an die BaFin kann sinnvoll sein. In einigen Fällen, insbesondere bei Kreditkartenzahlungen, besteht die Möglichkeit eines Chargebacks. Eine anwaltliche Prüfung ist hier empfehlenswert.
Frage: Was sagt die wiederholte Warnung der BaFin über die Marktlage aus?
Rechtsanwalt Reime: Sie zeigt, dass digitale Finanzbetrügereien immer raffinierter werden. Die Täter sind technisch versiert, nutzen rechtliche Grauzonen und handeln international. Die wiederholte Nutzung des Namens „Turbon“ auf verschiedenen Domains spricht für ein gezieltes, professionelles Betrugssystem, das Anleger in Deutschland anspricht – ohne jegliche Zulassung oder Kontrolle.
Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Reime.
Rechtsanwalt Reime: Sehr gerne. Ich kann nur jedem raten: Keine Investition ohne vorherige rechtliche Prüfung – gerade bei Plattformen, die durch wiederholte BaFin-Warnungen auffallen.
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