Redaktion: Herr Rechtsanwalt Reime, die BaFin warnt vor gefälschten Handelsplattformen im Namen von Invesco. Was ist daran besonders brisant?
Rechtsanwalt Reime: In diesem Fall geben sich Betrüger per Telefon, E-Mail oder WhatsApp als Mitarbeiter von Invesco aus und bieten angeblich Handelskonten an – mit dem Versprechen, dort mit Finanzprodukten handeln zu können. Es wird der Eindruck erweckt, die Angebote stammen direkt von der deutschen Invesco-Niederlassung. Das ist falsch. Invesco selbst hat mit diesen Angeboten nichts zu tun. Es handelt sich um klassischen Identitätsdiebstahl.
Redaktion: Warum ist das so gefährlich?
Rechtsanwalt Reime: Der Name Invesco steht für ein etabliertes, reguliertes Finanzinstitut. Wenn Kriminelle diesen Namen missbrauchen, schenken viele Anleger den Angeboten sofort Vertrauen – und investieren ohne weitere Prüfung. Genau darauf zielen solche Betrugsmodelle ab.
Redaktion: Was sagt die Rechtslage?
Rechtsanwalt Reime: Das Anbieten von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne BaFin-Erlaubnis ist ein Verstoß gegen § 37 Absatz 4 KWG und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Zudem liegt regelmäßig auch Betrug vor, teilweise in Verbindung mit Urkundenfälschung oder Datenschutzverstößen.
Redaktion: Wie können sich Verbraucher schützen?
Rechtsanwalt Reime: Kein reguliertes Unternehmen ruft unaufgefordert an oder wirbt per WhatsApp für Investments. Wer solche Angebote erhält, sollte niemals Geld überweisen oder persönliche Daten preisgeben – und die BaFin-Datenbank zur Prüfung nutzen. Im Zweifel: lieber einmal zu viel misstrauen als einmal zu wenig.
Redaktion: Und was tun, wenn man schon investiert hat?
Rechtsanwalt Reime: Dann sollte man umgehend Anzeige erstatten, Zahlungsbelege und Kommunikation sichern und rechtlichen Rat einholen. Je schneller man reagiert, desto höher die Chance, zumindest einen Teil des Geldes zurückzubekommen.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Rechtsanwalt Reime.
Rechtsanwalt Reime: Gern geschehen.
Leave a comment