Redaktion: Herr Reime, die BaFin warnt aktuell vor der südafrikanischen Firma Astrix Data (Pty) Ltd, die unter dem Namen „Trade Markets“ auftritt. Was genau wirft die BaFin dem Unternehmen vor?
RA Reime: Die BaFin hat auf Grundlage von § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz öffentlich gemacht, dass der Verdacht besteht, dass Astrix Data ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland erbringt. Dies geschieht offenbar über die Website trade-markets.co.za. Das Unternehmen ist in Südafrika registriert, richtet sein Angebot aber mutmaßlich auch an deutsche Kunden – und das ist ohne BaFin-Zulassung unzulässig.
Redaktion: Was bedeutet das konkret für deutsche Verbraucher?
RA Reime: Sollte sich der Verdacht bestätigen, dann handelt es sich um einen sogenannten unerlaubten Finanzdienstleistungsbetrieb. Für deutsche Anleger bedeutet das ein erhebliches Risiko, denn sie haben es dann mit einem Anbieter zu tun, der nicht reguliert ist, keiner Aufsicht unterliegt und keinen Verbraucherschutzmechanismen, wie zum Beispiel der Einlagensicherung, unterliegt. Verluste sind in solchen Fällen leider keine Seltenheit.
Redaktion: Warum greift die BaFin in solchen Fällen öffentlich ein?
RA Reime: Die öffentliche Warnung dient dem Verbraucherschutz. Sie soll Anleger davor bewahren, mit einem möglicherweise rechtswidrig agierenden Anbieter Verträge abzuschließen. Die BaFin kann nicht in jedem Fall sofort Maßnahmen wie Kontosperrungen durchsetzen – aber sie kann mit einer Veröffentlichung sehr wirksam vor potenziell schädlichen Angeboten warnen.
Redaktion: Können betroffene Anleger sich irgendwie schützen oder wehren?
RA Reime: Ja, sie sollten schnell handeln. Wer bereits investiert hat, sollte seine Unterlagen sichern, keine weiteren Zahlungen leisten und sich rechtlich beraten lassen. Auch eine Anzeige bei der Polizei kann angebracht sein. Zudem kann man prüfen, ob zivilrechtliche Rückforderungsansprüche gegen die Betreiber oder Zahlungsdienstleister bestehen. In einigen Fällen ist auch eine Sammelklage oder eine gemeinsame Vertretung mit anderen Geschädigten möglich.
Redaktion: Woran erkennt man denn, ob ein Anbieter wie Trade Markets überhaupt über eine BaFin-Erlaubnis verfügt?
RA Reime: Die BaFin stellt eine kostenlose Unternehmensdatenbank zur Verfügung. Dort kann jeder Verbraucher schnell nachprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich lizenziert ist. Sobald ein Anbieter aus dem Ausland in deutscher Sprache auftritt oder sich gezielt an deutsche Kunden richtet, sollte das ein Warnsignal sein – insbesondere, wenn das Impressum unklar ist oder keine deutsche Regulierung vorliegt.
Redaktion: Gibt es typische Warnzeichen bei solchen Anbietern?
RA Reime: Ja, oft werben solche Anbieter mit schnellen Gewinnen, hohen Renditen, kostenlosen Schulungen oder einem angeblich besonders einfachen Zugang zu internationalen Finanzmärkten. Oft wird auch ein starker Verkaufsdruck aufgebaut – zum Beispiel durch angeblich befristete Angebote oder angeblich professionelle Berater, die telefonisch nachfassen. All das sollte Anleger stutzig machen.
Redaktion: Ihr abschließender Rat an Anleger?
RA Reime: Lassen Sie sich nicht von vermeintlichen Chancen blenden. Prüfen Sie jeden Anbieter sorgfältig, recherchieren Sie, ob eine Zulassung vorliegt – und wenn Sie unsicher sind: Holen Sie sich rechtzeitig Rat von einem Fachanwalt. Oft ist es günstiger, vor einer Investition zu fragen, als später versuchen zu müssen, einen Schaden wiedergutzumachen.
Redaktion: Vielen Dank für das Interview, Herr Reime.
RA Reime: Sehr gerne – und bleiben Sie wachsam.
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