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.Interview mit Rechtsanwalt Witt aus Heidelberg: Was betroffene Anleger nach der BaFin-Warnung vor Mulfin Trade tun sollten

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Redaktion: Herr Rechtsanwalt Witt, die BaFin hat jüngst vor der Plattform Mulfin Trade und der Website mulfin-trade.io gewarnt. Was bedeutet das für betroffene Anleger?

RA Witt: Die BaFin-Warnung ist ein sehr ernst zu nehmendes Signal. Sie bedeutet, dass die Betreiber der Plattform möglicherweise unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten haben. Anleger sollten davon ausgehen, dass sie es mit einem unseriösen, möglicherweise betrügerischen Anbieter zu tun haben. Wer dort Geld investiert hat, muss leider damit rechnen, es nicht zurückzuerhalten.

Redaktion: Was sollten Betroffene als erstes tun?

RA Witt: Wichtig ist, sofort zu handeln. Zunächst sollten alle Unterlagen und Kommunikationsverläufe mit Mulfin Trade gesichert werden – also E-Mails, Kontoauszüge, Screenshots der Plattform und alle Dokumente, die auf Einzahlungen oder „Versprechungen“ hinweisen. Danach empfehle ich eine rechtliche Ersteinschätzung einzuholen, idealerweise durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt.

Redaktion: Ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll?

RA Witt: Absolut. Eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft ist ratsam. Die Anzeige kann auch online erfolgen. Je mehr Anleger ihre Fälle melden, desto höher ist der Druck auf die Ermittlungsbehörden, aktiv zu werden. Zudem kann ein Ermittlungsverfahren dabei helfen, eventuell Gelder über internationale Kooperationsstellen wieder aufzuspüren.

Redaktion: Gibt es Chancen auf Rückzahlung des investierten Geldes?

RA Witt: Die Realität ist leider oft ernüchternd. Bei Anbietern wie Mulfin Trade agieren die Verantwortlichen häufig anonym, aus dem Ausland und über verschachtelte Strukturen. Rückzahlungen sind selten. In Einzelfällen konnten wir über sogenannte „Chargebacks“ bei Kreditkartenzahlungen oder Rücküberweisungen bei betrügerisch erschlichenen Überweisungen noch Erfolge erzielen – aber das hängt vom Einzelfall ab.

Redaktion: Was ist mit spezialisierten „Recovery“-Anbietern, die Hilfe bei der Rückholung anbieten?

RA Witt: Da ist große Vorsicht geboten. Es gibt leider viele weitere Betrüger, die sich auf die „zweite Abzocke“ spezialisiert haben – sie bieten angebliche Hilfe bei der Rückholung von Verlusten an, verlangen aber Vorschüsse und liefern dann nichts. Wer solche Angebote erhält, sollte sie immer rechtlich prüfen lassen. In der Regel rate ich davon ab, ohne seriöse rechtliche Prüfung Geld an solche Anbieter zu zahlen.

Redaktion: Welche Warnsignale sollten Anleger künftig bei solchen Plattformen beachten?

RA Witt: Ganz wichtig: Immer prüfen, ob eine Plattform von der BaFin oder einer anderen europäischen Finanzaufsicht lizenziert ist. Angebote mit unrealistisch hohen Renditen, aggressive Werbeanrufe, fehlende Impressumsangaben oder Druck, schnell zu investieren, sind deutliche Warnsignale. Wenn es um viel Geld geht, sollte niemand auf eine hübsche Website oder freundliche Telefonstimmen hereinfallen.

Redaktion: Ihr abschließender Rat?

RA Witt: Ruhe bewahren, Unterlagen sichern, Anzeige erstatten – und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Es gibt keine Garantie auf Erfolg, aber wer gar nichts unternimmt, verliert auf jeden Fall. Je früher Betroffene handeln, desto besser sind die Chancen, zumindest einen Teil des Schadens abzumildern.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Witt.

RA Witt: Sehr gerne. Bleiben Sie wachsam.

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