Frage: Herr Witt, die BaFin warnt aktuell vor den Websites allianz-finanz.de und allianzfinanz.com. Was ist aus juristischer Sicht das Problem?
Rechtsanwalt Witt: Die beiden Websites nutzen gezielt den Namen der bekannten Allianz Deutschland AG, um Vertrauen zu erzeugen. Tatsächlich haben diese Seiten aber nichts mit dem realen Unternehmen zu tun. Es handelt sich um einen eindeutigen Fall von Identitätsmissbrauch, bei dem ein seriöser Name für mutmaßlich betrügerische Finanzangebote zweckentfremdet wird.
Frage: Was wird auf den Websites konkret angeboten?
Rechtsanwalt Witt: Nach Erkenntnissen der BaFin werden dort Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten – und das ohne die erforderliche Erlaubnis. Die Betreiber verschicken zudem E-Mails von Adressen wie „info@allianz-finanz.de“, um sich als Allianz-Unternehmen auszugeben. Das ist in mehrfacher Hinsicht problematisch: rechtlich, datenschutzrechtlich und sicherheitsrelevant.
Frage: Welche rechtlichen Verstöße liegen hier Ihrer Meinung nach vor?
Rechtsanwalt Witt: Da gibt es mehrere Punkte:
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Verstoß gegen § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, weil ohne BaFin-Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten werden.
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Irreführung und Täuschung gegenüber Verbrauchern durch Identitätsmissbrauch.
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Mögliche Verstöße gegen Markenrechte, sofern das Markenzeichen oder Firmenname der Allianz verwendet wird.
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Denkbar sind auch Straftatbestände wie Betrug (§ 263 StGB) und Urkundenfälschung (§ 267 StGB), insbesondere bei gefälschten Dokumenten oder untergeschobenen Identitäten.
Frage: Was sollten Verbraucher tun, die solche E-Mails erhalten oder mit den Plattformen in Kontakt stehen?
Rechtsanwalt Witt:
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Keine Zahlungen leisten – auch wenn angeblich eine Verbindung zur Allianz besteht.
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Auf keinen Fall persönliche Daten oder Ausweiskopien hochladen.
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E-Mails und Website-Inhalte sichern – Screenshots machen.
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Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
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Die echte Allianz kontaktieren, wenn Zweifel bestehen.
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Die BaFin informieren, falls neue Erkenntnisse auftauchen.
Frage: Wie können sich Verbraucher in Zukunft besser vor solchen Betrugsfällen schützen?
Rechtsanwalt Witt: Zuerst: Misstrauen ist gesund, vor allem bei Finanzangeboten mit großem Namen, aber dubiosen Domains. Dann: Regelmäßig die Unternehmensdatenbank der BaFin nutzen, um Anbieter zu überprüfen. Seriöse Unternehmen besitzen ein nachvollziehbares Impressum, eine BaFin-Zulassung und verwenden keine auffälligen Kommunikationswege wie Massenmails oder WhatsApp.
Frage: Was raten Sie Mandanten, die bereits Geld an solche Anbieter überwiesen haben?
Rechtsanwalt Witt: Schnelles Handeln ist entscheidend. In Einzelfällen kann versucht werden, Überweisungen zu stoppen oder Chargebacks einzuleiten, etwa bei Kreditkartenzahlungen. Darüber hinaus prüfen wir, ob zivilrechtliche Schritte möglich sind – z. B. gegen Mittelsmänner, Zahlungsdienstleister oder weitere Beteiligte.
Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Witt.
Rechtsanwalt Witt: Sehr gerne. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte bei unerwarteten Finanzangeboten grundsätzlich juristischen Rat einholen – bevor es zu spät ist.
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