Frage: Herr Witt, die BaFin warnt vor der Website goldingdigital.net. Was ist das rechtliche Hauptproblem in diesem Fall?
Rechtsanwalt Witt: Die Plattform goldingdigital.net tritt offenbar unter dem Namen eines renommierten Unternehmens – Golding Capital Partners GmbH – auf, obwohl dieses Unternehmen mit der Website überhaupt nichts zu tun hat. Es handelt sich um einen klassischen Fall von Identitätsmissbrauch. Gleichzeitig werden dort laut BaFin unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten – ein klarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (§ 37 Abs. 4 KWG).
Frage: Was bedeutet Identitätsmissbrauch in diesem Zusammenhang genau?
Rechtsanwalt Witt: Die Betreiber verwenden bewusst den Namen eines bekannten, lizenzierten Finanzdienstleisters, um bei potenziellen Anlegern Vertrauen zu erwecken. Die Opfer glauben, mit einem regulierten Unternehmen in Kontakt zu stehen – tatsächlich aber agiert ein unbekannter Anbieter ohne jede Zulassung. Das ist täuschend und hochgefährlich, da Anleger so zu Investitionen verleitet werden, die weder kontrolliert noch rechtlich abgesichert sind.
Frage: Die Domain wurde geändert – vorher .com, jetzt .net. Was ist daran auffällig?
Rechtsanwalt Witt: Das ist ein typisches Muster bei unseriösen Plattformen: Sobald eine Domain auffliegt und behördlich ins Visier gerät – wie im Mai 2025 bei goldingdigital.com –, weichen die Betreiber auf neue Adressen aus, in diesem Fall goldingdigital.net. Inhalt und Aufmachung sind meist identisch. Diese Domainwechsel sollen Verfolgung erschweren und neue Anleger täuschen.
Frage: Welche Risiken bestehen konkret für Anleger?
Rechtsanwalt Witt: Die Risiken sind massiv. Es besteht keine BaFin-Erlaubnis, keine Einlagensicherung, keine rechtliche Struktur, an die man sich im Fall von Problemen wenden kann. In vielen Fällen verschwinden die Betreiber nach kurzer Zeit spurlos – mit dem Geld der Anleger. Betroffene haben oft keine Chance auf Rückzahlung, da das Geld meist ins Ausland überwiesen oder in Kryptowährungen getauscht wurde.
Frage: Was sollten Anleger tun, die bereits investiert oder Kontakt aufgenommen haben?
Rechtsanwalt Witt: Sie sollten unverzüglich alle Zahlungen stoppen, sämtliche Unterlagen, Chatverläufe und Transaktionsbelege sichern und Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Eine Mitteilung an die BaFin kann helfen, weitere Verbraucher zu schützen. In bestimmten Fällen ist ein Chargeback bei Kartenzahlungen möglich – hierfür empfiehlt sich rechtlicher Beistand.
Frage: Wie lässt sich ein solcher Identitätsmissbrauch frühzeitig erkennen?
Rechtsanwalt Witt: Ein einfacher, aber effektiver Schritt ist: Vergleichen Sie Website und Kontaktinformationen mit denen des echten Unternehmens – in diesem Fall Golding Capital Partners GmbH aus München. Darüber hinaus ist die BaFin-Unternehmensdatenbank eine wichtige Quelle. Fehlt dort ein Eintrag – oder stimmt der Name, aber nicht die Domain –, ist höchste Vorsicht geboten. Keine seriöse Firma arbeitet mit Domains, die nicht auf sie registriert sind.
Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Witt.
Rechtsanwalt Witt: Sehr gerne. Solche Fälle zeigen, wie wichtig es ist, genau hinzusehen und nicht auf den äußeren Anschein hereinzufallen.
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