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Interview mit Rechtsanwalt Witt: „Krypto-Plattformen ohne BaFin-Erlaubnis sind ein unkalkulierbares Risiko“

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Redaktion: Rechtsanwalt Witt, die BaFin warnt aktuell vor der Plattform pionex.com, die offenbar Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis anbietet. Was bedeutet das für deutsche Anleger?

Rechtsanwalt Witt: Die Warnung ist sehr ernst zu nehmen. Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen – also etwa die Verwahrung, den Handel oder die Vermittlung von Kryptowährungen – anbietet, braucht dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Wenn diese fehlt, ist das nicht nur ein Gesetzesverstoß, sondern auch ein erhebliches Risiko für alle Nutzerinnen und Nutzer.

Redaktion: Worin genau besteht dieses Risiko?

Rechtsanwalt Witt: Bei Anbietern ohne BaFin-Erlaubnis haben Anleger keinen rechtlichen Schutz, wie er bei lizenzierten Dienstleistern besteht. Es fehlen Transparenz, Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollmechanismen. Im schlimmsten Fall ist das investierte Geld nicht rückholbar, etwa bei einem Betrug oder bei einer plötzlichen Abschaltung der Plattform.

Redaktion: Viele Menschen sind beim Thema Kryptowährungen ohnehin verunsichert. Wie kann man unseriöse Anbieter wie pionex.com erkennen?

Rechtsanwalt Witt: Ein erster und ganz einfacher Schritt ist die Prüfung in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Wenn ein Anbieter dort nicht gelistet ist, sollte man Abstand nehmen. Weitere Warnzeichen sind hohe Gewinnversprechen, unklare Geschäftsbedingungen, kein deutschsprachiger Support und oft auch der Druck, schnell zu investieren.

Redaktion: Was können Betroffene tun, die bereits Geld auf pionex.com investiert haben?

Rechtsanwalt Witt: Zunächst sollte man sofort die Zahlung stoppen, sofern möglich, und Kontakt zur eigenen Bank oder Kreditkartenfirma aufnehmen. Ein Chargeback-Verfahren kann unter Umständen helfen, Gelder zurückzuholen. Parallel empfehle ich die Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft und die rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.

Redaktion: Die BaFin stützt ihre Warnung auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Was genau regelt dieser Paragraf?

Rechtsanwalt Witt: Dieser Paragraf ermöglicht es der BaFin, öffentlich vor Anbietern zu warnen, die Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Zulassung anbieten. Er ist Teil der neuen Regulierung von Kryptomärkten in Deutschland und zielt darauf ab, Verbraucher frühzeitig zu schützen, bevor Schaden entsteht.

Redaktion: Was raten Sie Anlegerinnen und Anlegern, die sich für Krypto-Investments interessieren?

Rechtsanwalt Witt: Informieren Sie sich gründlich. Seriöse Anbieter sind in Deutschland registriert, klar erkennbar, und bieten transparente Informationen. Lassen Sie sich nicht von Versprechen blenden – insbesondere nicht auf ausländischen Plattformen ohne Regulierung. Im Zweifel: Finger weg.

Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Rechtsanwalt Witt.

Rechtsanwalt Witt: Gern geschehen.

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