Frage: Herr Witt, die BaFin warnt nun auch vor der Website mulfin-trade.io. Worum geht es dabei?
Rechtsanwalt Witt: Die Warnung der BaFin bezieht sich auf ein Unternehmen namens Mulfin Trade, das über die Website mulfin-trade.io Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet – mutmaßlich ohne die dafür erforderliche Erlaubnis. Solche unerlaubten Geschäfte sind in Deutschland nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz verboten.
Frage: Warum stuft die BaFin das Angebot als problematisch ein?
Rechtsanwalt Witt: Weil Anbieter wie Mulfin Trade oftmals nicht lizenziert, nicht beaufsichtigt und in der Regel nicht auffindbar sind, sobald es zu Problemen kommt. Die BaFin beobachtet schon seit Jahren, dass sich betrügerische Plattformen immer wieder unter neuen Domains präsentieren – in diesem Fall ist mulfin-trade.io eine Fortsetzung bereits bekannter Muster.
Frage: Welche Gefahren bestehen für Anleger?
Rechtsanwalt Witt: Die Plattformen wirken oft professionell, bieten vermeintlich lukrative Anlageprodukte oder Krypto-Trading an, aber: Einzahlungen verschwinden, Gewinne existieren nur auf dem Bildschirm, und der Kontakt bricht irgendwann ab. Das Resultat ist häufig ein Totalverlust des investierten Kapitals.
Frage: Wie können potenzielle Anleger erkennen, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt?
Rechtsanwalt Witt: Es gibt eine Reihe typischer Warnsignale:
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Kein oder unvollständiges Impressum
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Sitz im Ausland, oft in Offshore-Zonen
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Keine BaFin-Zulassung (prüfbar über die Unternehmensdatenbank)
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Unrealistisch hohe Gewinnversprechen
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Keine oder manipulierte AGB
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Druck, „schnell zu investieren“
Solche Merkmale finden sich auch bei Mulfin Trade – daher die berechtigte Warnung.
Frage: Was raten Sie Personen, die über diese Plattform investiert haben?
Rechtsanwalt Witt: Sie sollten:
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Zahlungen sofort stoppen, falls noch möglich
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Beweise sichern – z. B. Kontoauszüge, E-Mail-Verläufe, Screenshots
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Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten
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Die BaFin informieren
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Im Einzelfall prüfen lassen, ob ein Chargeback bei Kreditkartenzahlungen oder SEPA-Lastschriften möglich ist. Dabei kann anwaltliche Unterstützung hilfreich sein.
Frage: Wird dieser Betrugstrend zunehmen?
Rechtsanwalt Witt: Leider ja. Gerade .io-Domains und Kryptoangebote sind beliebt bei unseriösen Anbietern, da sie international schwer greifbar und technisch schnell umzusetzen sind. Der Aufwand, eine neue Plattform zu launchen, ist für diese Gruppen gering – der Schaden für betroffene Anleger dagegen oft existenziell.
Frage: Was ist Ihr abschließender Rat?
Rechtsanwalt Witt: Vertrauen Sie niemals allein auf einen gut gemachten Webauftritt. Prüfen Sie jede Plattform über die BaFin-Datenbank, hinterfragen Sie Versprechen und holen Sie im Zweifel fachlichen Rat ein, bevor Sie Geld investieren. Prävention ist der beste Schutz vor Online-Finanzbetrug.
Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Witt.
Rechtsanwalt Witt: Sehr gerne. Es ist wichtig, über solche Fälle offen zu sprechen.
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