Home Interviews Interview mit Rechtsanwalt Witt zum Fall Zinswolf: „Identitätsmissbrauch bedroht Vertrauen in den Finanzmarkt“
Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Witt zum Fall Zinswolf: „Identitätsmissbrauch bedroht Vertrauen in den Finanzmarkt“

Share
Share

Redaktion: Herr Witt, die BaFin hat kürzlich vor den Websites zinswolf.com und zinswolf.net gewarnt. Worum geht es in diesem Fall konkret?

RA Witt: Die BaFin geht davon aus, dass die Betreiber dieser Seiten ohne die notwendige Erlaubnis Bankgeschäfte anbieten. Besonders problematisch ist, dass sie dabei vorgeben, im Namen der Finanz Wolf GmbH zu handeln. Tatsächlich hat dieses Unternehmen nichts mit den Webseiten zu tun – es handelt sich also um einen klaren Fall von Identitätsmissbrauch.

Redaktion: Was bedeutet Identitätsmissbrauch in diesem Zusammenhang?

RA Witt: Die Betreiber verwenden Namen und möglicherweise auch Logos oder Unternehmensdaten der Finanz Wolf GmbH, um sich als seriöses Unternehmen auszugeben. Das Ziel ist, Vertrauen zu erwecken und so an Kundengelder zu gelangen. Solche Täuschungen sind nicht nur unseriös, sondern in vielen Fällen strafbar – zum Beispiel wegen Betrugs oder Markenrechtsverletzung.

Redaktion: Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Betreibern?

RA Witt: Wer ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt, macht sich strafbar. Dazu kommt der Identitätsmissbrauch, der zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben kann. Das reicht von Schadensersatzforderungen bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung, etwa wegen Betrugs. Besonders kompliziert wird es, wenn die Täter im Ausland sitzen.

Redaktion: Welche Rolle spielt die BaFin in solchen Fällen?

RA Witt: Die BaFin kann keine Strafverfahren führen, aber sie ist für die Aufsicht über den Finanzmarkt zuständig. Sobald sie Hinweise auf unerlaubte Geschäftstätigkeit bekommt, kann sie warnen – wie hier geschehen. Die Grundlage dafür ist § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. Ziel ist es, Verbraucher möglichst früh zu schützen.

Redaktion: Wie können sich Verbraucher vor solchen Betrugsmaschen schützen?

RA Witt: Wichtig ist, nicht auf hohe Zinsversprechen hereinzufallen, ohne zu prüfen, wer dahintersteht. Verbraucher sollten immer in der BaFin-Datenbank nachsehen, ob das Unternehmen eine Erlaubnis hat. Und wenn das Impressum unklar ist oder Ansprechpartner fehlen, ist Vorsicht geboten.

Redaktion: Was sollten Betroffene tun, die auf ein solches Angebot hereingefallen sind?

RA Witt: Sie sollten umgehend Anzeige erstatten – bei der Polizei und gegebenenfalls auch der BaFin. Alle Belege wie E-Mails, Screenshots und Zahlungsnachweise sollten gesichert werden. Oft kann die Bank helfen, Zahlungen rückgängig zu machen – zumindest, wenn schnell reagiert wird.

Redaktion: Vielen Dank, Herr Witt, für das Gespräch.

RA Witt: Gern geschehen.

Share

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Iwanow zur BaFin-Warnung vor Quantfinity

Redaktion: Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor der Website quantfinity.ai, über...

Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Reime zur Anwendung der ESAs-Leitlinien „Fit & Proper“ durch die BaFin

Redaktion: Herr Reime, die BaFin hat bekannt gegeben, dass sie die neuen...

Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Witt zur BaFin-Warnung vor Schmitz Online Services

Redaktion: Herr Witt, die BaFin warnt aktuell vor der Website schmitzonlineservices.com. Was...

Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Högel zur BaFin-Warnung vor Immediate Edge

Redaktion: Herr Högel, die BaFin warnt erneut vor der automatisierten Trading-Software Immediate...