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Interview mit Rechtsanwalt Witt zur BaFin-Warnung vor ki-trade24.de: Fehlende Erlaubnis, fehlendes Impressum – ein klarer Warnhinweis

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Redaktion: Herr Witt, die BaFin warnt aktuell vor der Plattform ki-trade24.de, die offenbar ohne Zulassung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Was ist aus rechtlicher Sicht an diesem Fall besonders kritisch?

RA Witt: Besonders auffällig ist hier, dass ki-trade24.de weder über ein Impressum noch über eine Zulassung der BaFin verfügt. Beides sind zentrale Pflichtbestandteile seriöser Anbieter. Die fehlende Erlaubnis bedeutet, dass der Betreiber in Deutschland illegal Finanzdienstleistungen erbringt, was nach § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes einen klaren Gesetzesverstoß darstellt. Für Anleger ist das ein massives Risiko, da sie ohne rechtliche Absicherung agieren.

Redaktion: Was ist die rechtliche Relevanz des fehlenden Impressums?

RA Witt: Ein fehlendes Impressum ist ein Indikator für Intransparenz und mutmaßlich betrügerische Absicht. Nach dem Telemediengesetz ist jeder gewerbliche Anbieter verpflichtet, auf seiner Website vollständige Kontaktdaten einschließlich der Rechtsform, Adresse und Verantwortlichen anzugeben. Fehlt dies, wird es für Geschädigte später nahezu unmöglich, die Betreiber zu identifizieren oder rechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Redaktion: Welche konkreten Dienstleistungen dürften hier betroffen sein?

RA Witt: Die Formulierung der BaFin lässt darauf schließen, dass ki-trade24.de entweder Anlageberatung, Finanzvermittlung, Online-Trading oder Krypto-Investments anbietet – allesamt Tätigkeiten, die in Deutschland strikt reguliert und erlaubnispflichtig sind. Ohne BaFin-Zulassung darf dies nicht beworben oder ausgeführt werden. Solche Angebote bewegen sich also außerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Redaktion: Welche Risiken bestehen für Anleger, die dort investieren?

RA Witt: Das Risiko ist enorm. Ohne BaFin-Aufsicht gibt es keinen Anlegerschutz, keine Einlagensicherung, und die Plattformbetreiber können sich leicht der Verantwortung entziehen – etwa durch Sitzverlagerung ins Ausland. Viele solcher Plattformen verfolgen letztlich das Ziel, Gelder einzusammeln und verschwinden zu lassen. Rückforderungen sind oft aussichtslos, insbesondere wenn Zahlungen in Kryptowährungen erfolgen.

Redaktion: Was sollten Betroffene tun, wenn sie bereits mit ki-trade24.de Kontakt hatten?

RA Witt: Sie sollten

  1. sofort alle Aktivitäten einstellen,

  2. Zahlungsnachweise und Kommunikation sichern,

  3. Anzeige bei der Polizei erstatten,

  4. und rechtliche Beratung einholen, um mögliche Rückforderungsansprüche zu prüfen. Je schneller reagiert wird, desto größer ist die Chance, Schäden zu begrenzen – insbesondere, wenn Zahlungen über nachvollziehbare Bankkanäle liefen.

Redaktion: Wie schützt man sich grundsätzlich vor solchen Plattformen?

RA Witt: Drei einfache Regeln:
– Prüfen Sie immer, ob der Anbieter in der BaFin-Unternehmensdatenbank gelistet ist.
– Achten Sie auf ein vollständiges Impressum mit echten Kontaktdaten.
– Seien Sie misstrauisch bei Plattformen mit unglaubwürdig hohen Renditeversprechen oder aggressivem Kundenkontakt.
Und im Zweifel: Finger weg – und lieber einmal zu viel nachfragen.

Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Witt.
RA Witt: Sehr gern. Der Fall zeigt erneut, wie wichtig es ist, nicht nur auf das Angebot, sondern auf die Seriosität des Anbieters zu achten – denn am Ende entscheidet das über Sicherheit oder Totalverlust.

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