Frage: Herr Witt, die BaFin warnt aktuell vor der Plattform fximperial.io. Was ist aus rechtlicher Sicht das Problem mit diesem Anbieter?
Rechtsanwalt Witt: Der Anbieter tritt unter verschiedenen Bezeichnungen wie Fximperial LLC und Fximperial Ltd. auf und bietet nach Angaben der BaFin ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. In Deutschland ist das nicht erlaubt, wenn keine Zulassung der BaFin vorliegt. Das bedeutet: Der Anbieter agiert außerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens, was für Anleger ein erhebliches Risiko darstellt.
Frage: Der Betreiber gibt eine Adresse in Madrid an. Gilt deutsches Recht auch dann?
Rechtsanwalt Witt: Ja, ganz eindeutig. Sobald sich ein Angebot gezielt an deutsche Anleger richtet – etwa durch deutschsprachige Inhalte, Werbung im deutschen Markt oder Dienstleistungen für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland – unterliegt es dem deutschen Aufsichtsrecht. Die Angabe eines Auslandsstandorts, in diesem Fall Madrid, ändert daran nichts.
Frage: Die BaFin erwähnt, dass zuvor auch eine andere Website – fximperial.com – betrieben wurde. Was bedeutet das?
Rechtsanwalt Witt: Das ist ein typisches Muster unseriöser Plattformen: Sobald eine Domain auffliegt oder gesperrt wird, wird der Betrieb unter einer neuen Endung fortgesetzt – in diesem Fall .io statt .com. Das Ziel ist klar: Sich der Aufsicht und dem Zugriff von Behörden zu entziehen, während das Geschäftsmodell unverändert bleibt. Anleger sollten bei solchen Domainwechseln besonders wachsam sein.
Frage: Was sind die Risiken für Anleger, die bei fximperial.io investieren?
Rechtsanwalt Witt: Die Risiken sind massiv. Ohne Regulierung durch die BaFin oder eine andere europäische Aufsicht besteht keinerlei Schutz – etwa durch Einlagensicherung oder aufsichtsrechtliche Kontrolle. Das Geld kann auf ausländischen Konten landen, der Zugang zum Kundenservice bricht plötzlich ab, und Rückzahlungen erfolgen nicht. Das Risiko eines Totalverlusts ist real und hoch.
Frage: Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?
Rechtsanwalt Witt: Wer bereits investiert hat, sollte sofort alle Zahlungen stoppen, alle relevanten Unterlagen – E-Mails, Kontoauszüge, Screenshots – sichern und Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten. Auch eine Meldung an die BaFin ist sinnvoll. In manchen Fällen können Zahlungen rückgängig gemacht werden, insbesondere bei Kreditkartenzahlungen oder SEPA-Lastschriften. Eine anwaltliche Beratung ist hier empfehlenswert.
Frage: Wie können sich Anleger künftig besser schützen?
Rechtsanwalt Witt: Der wichtigste Schritt ist die Prüfung in der Unternehmensdatenbank der BaFin: Ist der Anbieter dort nicht gelistet, ist höchste Vorsicht geboten. Weitere Warnzeichen sind fehlendes Impressum, unrealistische Gewinnversprechen, internationale Adressen ohne klare Firmendaten und Plattformen, die schon unter anderen Domains auffällig waren. Wenn man das Gefühl hat, dass etwas nicht stimmt – lieber nicht investieren.
Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Witt.
Rechtsanwalt Witt: Sehr gerne. Solche Warnungen der BaFin sind wichtig – aber noch wichtiger ist, dass Anleger sie ernst nehmen.
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